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Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Beschluss 94/90/EGKS, EG, Euratom der Kommission über den Zugang der Öffentlichkeit zu den der Kommission vorliegenden Dokumenten

Urteil: Gerichtshof der Europäischen Union am 11. Januar 2000

C-174/98 P und C-189/98 P

Soweit es sich bei Dokumenten, die die Kommission den einzelstaatlichen Gerichten übermittelt, um bereits vorhandene Schriftstücke oder um Verweise auf vorhandene Informationen handelt oder soweit die Kommission nur eine allgemeine, vom einzelnen Verfahren unabhängige Stellungnahme abgibt, muss die Kommission im Einzelfall prüfen, ob die Ausnahmetatbestände des Beschlusses 94/90 erfüllt sind. Wird sie wie ein Gutachter beratend für das nationale Gericht tätig, darf die Kommission die Informationen hingegen nur herausgeben, wenn dies nicht gegen das nationale Recht verstößt. Im Zweifelsfall hat sie das nationale Gericht zu konsultieren. Der Gerichtshof hebt damit das Urteil der Vorinstanz auf, in dem die pauschale Ablehnung der Herausgabe sämtlicher in Rede stehender Dokumente noch bestätigt wurde. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Konkurrierende Rechtsvorschriften Schutz besonderer Verfahren

Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 (Transparenzverordnung)

Urteil: Gerichtshof der Europäischen Union am 29. Juni 2010

C-28/08 P

Unter gänzlicher Aufhebung des Urteils des Europäischen Gerichts (T-194/04) entschied der EuGH, dass auch bei Anträgen nach der Verordnung 1049/2001, die auf den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten gerichtet sind, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Verordnung 45/2001 zu beachten sind, sofern die in Rede stehenden Dokumente personenbezogene Daten enthalten. Die Verordnung 45/2001 stellt zwingendes Recht dar, das trotz des Ziels der Verordnung 1049/2001, eine größtmögliche Transparenz zu gewährleisten, einzuhalten ist. Demnach handelte die Kommission rechtmäßig, als sie nach Konsultation der einzelnen Teilnehmer einer Sitzung, die Namen derjenigen Teilnehmer nicht preisgab, die sich gegen eine eine Übermittlung ausgesprochen hatten. (Quelle: LDA Brandenburg)

Aussonderungen Konkurrierende Rechtsvorschriften Personenbezogene Daten

Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 (Transparenzverordnung)

Urteil: Gerichtshof der Europäischen Union am 29. Juni 2010

C-139/07 P

Die Beteiligten eines Beihilfeverfahrens mit Ausnahme des für die Gewährung der Beihilfe verantwortlichen Mitgliedstaates verfügen nicht über das Recht, die Dokumente der Verwaltungsakte der Kommission einzusehen. Bei der Auslegung der Ausnahmeregelung der Verordnung 1049/2001 sind die Rechtsgedanken der Beihilfeverordnung 659/1999 zu berücksichtigen, nach denen lediglich dem verantwortlichen Mitgliedstaat in Verfahren zur Kontrolle staatlicher Beihilfen Zugang zu den Dokumenten zu gewähren ist. Zur Begründung steht es den Gemeinschaftsorganen frei, sich lediglich auf allgemeine Erwägungen zu stützen, die für bestimmte Kategorien von Dokumenten gelten, die sich verfahrensgegenständlich aus der Verordnung 659/1999 und der Rechtsprechung zum Recht auf Einsicht in die Dokumente der Verwaltungsakte der Kommission ergeben. Einer konkreten und individuellen Prüfung der einzelnen Dokumente bedurfte es daher nicht. (Quelle: LDA Brandenburg)

Konkurrierende Rechtsvorschriften Ablehnungsbegründung

Sonstige

Urteil: Gerichtshof der Europäischen Union am 14. Juni 2011

C-360/09

Es gibt keine verbindliche unionsrechtliche Regelung über den Zugang zu Dokumenten eines Kronzeugenverfahrens, die freiwillig einer nationalen Wettbewerbsbehörde (hier dem Bundeskartellamt) übermittelt wurden. Die kartellrechtlichen Bestimmungen der Union sind dahin auszulegen, dass sie es nicht verbieten, dass eine durch einen Verstoß gegen Wettbewerbsrecht der Union geschädigte und Schadensersatz fordernde Person Zugang zu Dokumenten eines Kronzeugenverfahrens erhält, die den Urheber dieses Verstoßes betreffen. Es ist Sache der mitgliedstaatlichen Gerichte, auf der Grundlage des jeweiligen nationalen Rechts unter Abwägung der unionsrechtlich geschützten Interessen zu bestimmen, unter welchen Voraussetzungen der Zugang zu gewähren oder zu verweigern ist. (Quelle: LDA Brandenburg)

Interessenabwägung Konkurrierende Rechtsvorschriften Internationale Beziehungen

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