Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.

Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte


Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.

Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz (Mecklenburg-Vorpommern)

Urteil: Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern am 11. Juli 2017

1 L 215/14

Im Gegensatz zur Vorinstanz urteilte das Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern, dass eine juristische Person des Privatrechts auch dann anspruchsberechtigt ist, wenn sie gesellschaftsrechtlich von der öffentlichen Hand beherrscht wird. In Fällen, in denen personenbezogene Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von der beantragten Akteneinsicht betroffen sind, muss die Behörde ein Drittbeteiligungsverfahren durchführen. Der Informationszugang darf erst erfolgen, wenn die Entscheidung dem Dritten gegenüber bestandskräftig oder die sofortige Vollziehung angeordnet worden ist und seit der Bekanntgabe der Anordnung an den Dritten zwei Wochen verstrichen sind. Es ist fehlerhaft, von einer unzureichenden Darlegung des Ausschlussgrunds auf dessen Nichtvorliegen zu schließen, obwohl ein Drittbeteiligungsverfahren nicht durchgeführt worden ist. (Quelle: LDA Brandenburg)

Drittbetroffenheit Begriffsbestimmung Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess) Antragsberechtigung

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Das Projekt „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“ wird gefördert von: