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Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (IFG M-V)

Urteil: Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern am 2. November 2011

1 L 161/09

Das Oberverwaltungsgericht weist die Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil zurück. Das Verwaltungsgericht hatte festgestellt, dass der Ausnahmetatbestand zum Schutz fiskalischer Interessen des Landes nicht zum Tragen, da es sich vorliegend um eine kommunale Stelle handelt. Nachdem der Gesetzgeber diesen Ausnahmetatbestand zwischenzeitlich aufgehoben hat, erübrigt sich dazu eine Entscheidung durch das Oberverwaltungsgericht. Nichts spricht zudem für die vom Beklagten behauptete Verfassungswidrigkeit der Aufhebung dieses Ausnahmetatbestands. Die Garantie der kommunalen Selbstverwaltung ist "im Rahmen der Gesetze" gewährt; davon ist auch das Informationsfreiheitsgesetz umfasst. Das Gericht betont zudem, dass Ausnahmetatbestände eng auszulegen sind und der Gesetzgeber auf die Einführung eines generalklauselartigen Auffangtatbestands - etwa in Form einer Gemeinwohlklausel - verzichtet hat. Bei den strittigen Informationen handelt es sich weder um ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, noch nimmt die Beklagte in der Angelegenheit "am Wirtschaftsverkehr" teil. Der Ausnahmetatbestand zum Schutz des Verfahrensablauf schützt nicht solche Informationen, die Gegenstand des Gerichtsverfahrens sind. Eine Schlechterstellung der prozessualen Stellung des Staates ist vielmehr gewollt. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Schutz besonderer Verfahren Fiskalische Interessen Bestimmtheit des Antrags

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