Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.

Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte


Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.

Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

Ergebnisse filtern

Ausgewählt:
1 - 1 of 1
Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (IFG M-V)

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern am 14. September 2012

1 L 195/10

Das Oberverwaltungsgericht lehnt die Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts ab. Die Vorinstanz hatte entschieden, dass zwar ein Zugangsanspruch zu Rechnungen, die dem Land von Amtshilfe leistenden Bundesländern anlässlich eines Besuchs des Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika ausgestellt wurden, besteht, jedoch Einzelheiten zu Personal- und Sachkosten zu schwärzen sind. Da der Kläger die Überlassung "möglichst ungeschwärzter Kopien" beantragt hat, ist er angesichts der Bedeutung des Wörtchens "möglichst" durch dieses Urteil nicht beschwert. Auch in materieller Hinsicht bestehen keine Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils. (Quelle: LDA Brandenburg)

Aussonderungen Prozessuales

1 - 1 of 1

Das Projekt „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“ wird gefördert von: