Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Urteil: Verwaltungsgericht Leipzig am 6. April 2017

3 K 1012/15

(liegt nicht vor) (Quelle: LDA Brandenburg)

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Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Leipzig am 10. Januar 2013

5 K 981/11

Weder das Erfordernis zum Schutz der öffentlichen Sicherheit noch personenbezogener Daten stehen der Herausgabe von Diensttelefonnummern der Bearbeiter einer Behörde - hier eines Jobcenters - entgegen. Dies gilt auch, wenn es nicht um die dienstliche Telefonnummer eines einzelnen Mitarbeiters im Zusammenhang mit einem konkreten Verwaltungsvorgang, sondern um eine Telefondurchwahlliste sämtlicher Sachbearbeiter mit Außenkontakt geht. Auf die Einwilligung der Mitarbeiter kommt es nicht an; sie müssen mangels schützenswerter eigener Interessen auch nicht als Dritte im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes angehört werden. Das Anliegen, ihnen die Lösung ihrer Aufgaben ohne Unterbrechung durch Telefonate zu ermöglichen, ist im Gesetz nicht enthalten. Dass der Zugangsanspruch des Informationsfreiheitsgesetzes den Behörden einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand aufbürdet und sie vor organisatorische Herausforderungen stellen kann, ist diesem modernen Bürgerrecht immanent. (Quelle: LDA Brandenburg)

Interessenabwägung Personenbezogene Daten Sicherheitsaspekte

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