Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Richtlinie 2003/4/EG (Umweltinformationsrichtlinie)

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein am 17. April 2007

4 MB 7/07

Die Wahrung des Grundsatzes der Gewährung effektiven Rechtsschutzes erfordert, dass ein Informationszugangsbegehren hinter dem Geheimhaltungsinteresse des Betroffenen zurückzustehen hat, wenn der Anspruch auf Herausgabe von Informationen im einstweiligen Rechtsschutz nur verzögert würde, der Rechtsschutz zur Wahrung eigener Geheimnisse hingegen durch eine Herausgabe schon im einstweiligen Rechtsschutzverfahren endgültig vereitelt würde. Die Beschwerde gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts, mit dem der sofortige Vollzug der Akteneinsicht in Unterlagen eines Landesministeriums zu einem Atomkraftwerk abgelehnt wird, bestätigt das Oberverwaltungsgericht damit. (Quelle: LDA Brandenburg)

Interessenabwägung Prozessuales

§ 99 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein am 17. Januar 2007

15 P 1/06

Das Oberverwaltungsgericht stellt fest, dass die Weigerung der Beklagten, die strittigen Passagen eines Ergebnisberichts zum Kiesabbau ungeschwärzt vorzulegen, rechtmäßig ist. Die Informationen betreffen Know-how, sind geldwert und als Betriebsgeheimnis einzustufen. Wie im Hauptsacheverfahren bedarf es auch im Vorlageverfahren einer Abwägung, ob "Geheimnisschutz auch angesichts des Interesses am effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten ist." (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse in-camera Verfahren

§ 99 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein am 9. Mai 2007

15 P 4/06 (Berichtigung)

Der Beschluss vom 19. April 2007 unter demselben Aktenzeichen wird um den Geheimhaltungsbedarf für weitere Informationen ergänzt, die das Oberverwaltungsgericht nunmehr ebenfalls als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse einstuft. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Begriffsbestimmung in-camera Verfahren

Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH)

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein am 19. April 2007

15 P 4/06

Das Zurückhalten einer vor dem Hintergrund einer Auseinandersetzung über Emissionen zur Einsicht beantragte Akte zum Betrieb einer Kaffeerösterei ist zum großen Teil rechtswidrig. Bei den meisten der als geheimhaltungsbedürftig eingestuften Informationen handelt es sich nicht um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (das Urteil geht auf Einzelheiten zu der Art der Informationen ein). Das Oberverwaltungsgericht stützt sich auf das Informationsfreiheitsgesetz Schleswig-Holstein. Siehe auch den Ergänzungsbeschluss des Oberverwaltungsgerichts vom 9. Mai 2007 unter demselben Aktenzeichen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Begriffsbestimmung in-camera Verfahren

Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH)

Urteil: Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein am 3. Mai 2007

4 LB 9/05

Das Oberverwaltungsgericht bestätigt die erstinstanzliche Entscheidung und lehnt die Einsicht in Akten im Zusammenhang mit der Planung eines Flughafenausbaus ab. Auch in dem Fall, dass private Dritte Behörden im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes gleich stehen, ist nicht der Private, sondern allein die Behörde, die sich des Dritten zur Erfüllung ihrer Aufgabe bedient, anspruchsverpflichtet. Öffentlich-rechtlich ist eine Aufgabenstellung, wenn die Aufgabe der juristischen Person des öffentlichen Rechts durch eine öffentlich-rechtliche Bestimmung auferlegt ist. Aufgegebene, nicht verwirklichte Pläne können keine Umweltinformationen enthalten; Analysen und Annahmen zu (wahrscheinlichen) Umweltauswirkungen sind gegenstandslos geworden. Bewahrt eine Stelle bei ihr vorhandene Umweltinformationen im eigenen Interesse auf, so liegt kein "Bereithalten" für eine informationspflichtige Stelle vor. Die Einordnung als informationspflichtige Stelle setzt nach der Auffassung des Senats voraus, dass die Stelle im Zusammenhang mit der Umwelt öffentliche Zuständigkeiten hat und öffentliche Aufgaben wahrnimmt und dabei unmittelbar in den Vollzug (auch) des Umweltrechts eingebunden ist. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Begriffsbestimmung

Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH)

Urteil: Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein am 22. Februar 2007

4 LB 23/05

Informationen, die einem Bürgermeister in seiner Funktion als Aufsichtsratsvorsitzendem einer GmbH vorliegen, unterfallen nicht dem Zugangsanspruch des Informationsfreiheitsgesetzes. Dies gilt auch, wenn es sich um eine 100 % städtische Gesellschaft handelt. Der Anspruch besteht nur im Falle der Erledigung öffentlich-rechtlicher Aufgaben, d.h. wenn die Aufgaben der juristischen Person des Privatrechts durch eine öffentlich-rechtliche Bestimmung auferlegt sind. Informationen über den - lediglich als öffentliche Aufgabe erfolgenden - Betrieb eines kommunalen Netzes zur Sprach-, Daten-, Fernseh- und Rundfunkübertragung sowie eines kommunalen Mobilfunknetzes müssen von der beklagten Stadt somit nicht herausgegeben werden. Das Urteil der Vorinstanz wird damit bestätigt. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Begriffsbestimmung

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