Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Umweltinformationsgesetz Bund (UIG)

Urteil: Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein am 15. September 1998

4 L 139/98

Der Ausnahmetatbetand des Umweltinformationsgesetzes zum Schutz der Vertraulichkeit behördlicher Beratungen ist eng auszulegen; die für die Beratung notwendigen Sachinformationen (hier eine Vorauswahlliste naturschutzrechtlicher Prüfgebiete) fallen nicht darunter. Das Urteil enthält ausführliche Erläuterungen zur Eingrenzung des Beratungsbegriffs; das Urteil Vorinstanz wird geändert. (Quelle: LDA Brandenburg)

Begriffsbestimmung Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess)

Umweltinformationsgesetz Bund (UIG)

Urteil: Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein am 13. Dezember 1994

4 K 1/94

Ein Anspruch auf Einsicht in Akten eines energiewirtschaftlichen Nichtbeanstandungsverfahrens kann nicht auf das Umweltinformationsgesetz gestützt werden. Danach hat zwar jeder einen Anspruch auf freien Zugang zu Informationen über die Umwelt, die bei einer Behörde, die Umweltaufgaben wahrzunehmen hat, vorhanden sind. Hierzu zählt das beklagte Ministerium in seiner Funktion als Energieaufsichtsbehörde aber schon deshalb nicht, weil es im Rahmen seiner Prüfung ausschließlich auf die Gesichtspunkte der Sicherheit und Preiswürdigkeit der Energieversorgung abzustellen hat. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Begriffsbestimmung

Umweltinformationsgesetz Bund (UIG)

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein am 4. April 2006

4 LB 2/06

Entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts stellt das Oberverwaltungsgericht fest, dass die Umweltinformationsrichtlinie nach Ablauf der Umsetzungsfrist unmittelbare Wirkung entfaltet. Bloße negative Auswirkungen auf die Rechte Dritter, selbst wenn sie gewiss sind, rechtfertigen es nicht, dem Einzelnen das Recht auf Berufung auf die Bestimmungen einer Richtlinie gegenüber dem Mitgliedstaat zu versagen. Auf die schutzwürdigen Interessen des Drittbetroffenen sind die entsprechenden Ausnahmetatbestände, denen ebenfalls Drittwirkung beizumessen ist, anzuwenden. Ob die strittigen Informationen zu dem Störfall in einem Kernkraftwerk unter den Ausnahmetatbestand des Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses fallen, kann nicht nach Aktenlage beurteilt werden, deshalb legt das Gericht diese Frage dem Fachsenat für "in-camera"-Verfahren vor. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Drittbetroffenheit Aussonderungen Interessenabwägung Konkurrierende Rechtsvorschriften

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