Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz (Baden-Württemberg)

Urteil: Verwaltungsgericht Freiburg am 30. November 2021

10 K 4047/20

Nach Landesinformationsfreiheitsgesetz besteht ein Anspruch auf Auskunft über einen zwischen einer Gemeinde und einer privaten Firma geschlossenen Grundstückskaufvertrag. Die Regelung in § 38 der Gemeindeordnung findet hier - auch analog - keine Anwendung. Die Einsicht in Grundstückskaufverträge einer Gemeinde bewirkt nicht zwingend nachteilige Auswirkungen auf die Interessen der Gemeinde im Wirtschaftsverkehr. Grundstückskaufverträge einer Gemeinde mit einem Dritten sind nicht per se Geschäftsgeheimnisse in dem Sinne des § 6 S. 2 Landesinformationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg. Die in Anspruch genommene öffentliche Stelle beziehungsweise der betroffene Dritte muss konkret und substantiiert deutlich machen, inwiefern sich dessen Wettbewerbssituation durch die Offenlegung nachhaltig verschlechtern würde. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Konkurrierende Rechtsvorschriften

Informationsfreiheitsgesetz (Baden-Württemberg)

Beschluss: Verwaltungsgericht Freiburg am 4. Juni 2020

5 K 1473/20

Das Verwaltungsgericht lehnt einen Antrag des Klägers auf vorläufigen Rechtsschutz mit dem Ziel, Einblick in die Totenscheine von an bzw. mit Corona verstorbenen Personen zu erhalten, ab. Es begründet dies mit einer entgegenstehenden, gegenüber dem Landesinformationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg vorrangigen und abschließenden Regelung des Bestattungsgesetzes Baden-Württemberg. (Quelle: LDA Brandenburg)

(Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Konkurrierende Rechtsvorschriften

Informationsfreiheitsgesetz (Baden-Württemberg)

Urteil: Verwaltungsgericht Freiburg am 27. März 2019

1 K 5856/17

Ein Anspruch auf Einsicht in Niederschriften von nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung auf der Grundlage des Landesinformationsfreiheitsgesetzes Baden-Württemberg ist ausgeschlossen, da die Gemeindeordnung eine vorrangige Regelung enthält, nach der den Einwohner die Einsichtnahme in die Niederschriften über die öffentlichen Sitzungen gestattet ist. Dabei handelt es sich um eine abschließende Vorschrift über den Zugang zu amtlichen Informationen in Gestalt von Niederschriften der Gemeinderatssitzungen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Konkurrierende Rechtsvorschriften

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