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Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Karlsruhe am 26. September 2003

8 K 1553/01

Von "Umweltbehörden" im Sinne des Umweltinformationsgesetzes sind solche Behörden zu unterscheiden, die lediglich mit Umweltbelangen in Berührung kommen. Für die Eröffnung des Anwendungsbereichs des Umweltinformationsgesetzes genügt es nicht, dass eine Behörde lediglich umweltrechtliche Vorschriften wie "jedermann" einhält. Die Standortverwaltung der Bundeswehr ist somit keine informationspflichtige Stelle im Sinne des Gesetzes. Ein Anspruch auf Zugang zu ihren Akten über die Gestattung der Nutzung eines Übungsplatzes durch einen Fallschirmsportspringerclub besteht daher nicht. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Begriffsbestimmung

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