Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.

Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte


Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.

Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Urteil: Verwaltungsgericht Stuttgart am 31. August 2018

14 K 329/17

(liegt nicht vor) (Quelle: LDA Brandenburg)

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Informationsfreiheitsgesetz (Baden-Württemberg)

Urteil: Verwaltungsgericht Stuttgart am 2. Februar 2018

4 K 2909/16

Strittig war der Zugang zu Protokollen und sonstigen beim zuständigen Staatsministerium vorhandenen Materialien zu den Vertragsverhandlungen der Bundesländer zum Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag. Der Anwendungsbereich des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG) sei nicht eröffnet, da diese Unterlagen nicht im Zusammenhang mit der Wahrnehmung von Aufgaben öffentlich-rechtlicher Verwaltung i. S. d. § 2 Abs. 1 letzter Halbsatz LIFG, sondern in Ausübung von Regierungshandeln (Prozess politischer Willensbildung) entstanden seien das nach dem Willen des Landesgesetzgebers vom Anwendungsbereich des Landesinformationsfreiheitsgesetz ausdrücklich ausgenommen sei. (Quelle: LDA Brandenburg)

Exekutiver Kernbereich (Regierungshandeln) Anwendungsbereich/Zuständigkeit

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Das Projekt „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“ wird gefördert von: