Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.

Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte


Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.

Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

Ergebnisse filtern

Ausgewählt:
1 - 2 of 2
Verbraucherinformationsgesetz (VIG)

Beschluss: Verwaltungsgericht Stuttgart am 21. Januar 2009

4 K 4605/08

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Unternehmens gegen einen Bescheid, der die Veröffentlichung seiner Verstöße gegen das Weingesetz vorsah, wird vom Verwaltungsgericht nur im Hinblick auf die Unzulässigkeit der durch den Bescheid vorgesehenen Veröffentlichung der Telefon- und Telefaxnummern des Betriebs angeordnet. Hier besteht das Risiko, dass der Betrieb mit Anrufen und Fernkopien belästigt wird. An der sofortigen Vollziehung der Veröffentlichung der übrigen Informationen besteht ein überwiegendes öffentliches Interesse. Strafrechtliche relevante Sachverhalte unterliegen nicht dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Kosten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Interessenabwägung Prozessuales Veröffentlichung von Informationen

Verbraucherinformationsgesetz (VIG)

Urteil: Verwaltungsgericht Stuttgart am 26. September 2009

4 K 2331/09

Im Zusammenhang mit der Klage gegen eine Gebührenfestsetzung bestätigt das Verwaltungsgericht zwar deren Rechtmäßigkeit, stellt aber fest, dass sich der Auskunftsanspruch des Verbraucherinformationsgesetzes auf Daten über Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften beschränkt. Die Feststellung dieser Verstöße ist in Baden-Württemberg Aufgabe der zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden. Die Untersuchungsämter hingegen werden lediglich als technische Fachbehörden ohne Exekutivbefugnisse tätig. Die Antragstellerin hatte sich zwar für amtlich festgestellte Gesetzesverstöße interessiert, die Informationen ohne deren Qualifikation als „Verstöße“ jedoch entgegengenommen, so dass weitere Entscheidungen nicht zu treffen waren. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Kosten Begriffsbestimmung

1 - 2 of 2

Das Projekt „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“ wird gefördert von: