Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.

Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte


Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.

Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz (Baden-Württemberg)

Urteil: Verwaltungsgericht Stuttgart am 21. Februar 2019

14 K 17293/17

Das Verwaltungsgericht stellt fest, dass eine Beanstandung des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit mangels Regelungswirkung keinen Verwaltungsakt darstellt und deshalb einer gerichtlichen Überprüfung nicht zugänglich ist. Außerdem führt das Gericht aus, dass es sich bei der Wahrnehmung von Aufgaben auf der Grundlage des Landesinformationsfreiheitsgesetzes Baden-Württemberg nicht um eine Angelegenheit der kommunalen Selbstverwaltung, sondern um staatliche Aufgaben, also um Verwaltungsaufgaben zur Erfüllung nach Weisung, handelt. (Quelle: LDA Brandenburg)

Prozessuales

Verbraucherinformationsgesetz (VIG)

Beschluss: Verwaltungsgericht Stuttgart am 21. Januar 2009

4 K 4605/08

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Unternehmens gegen einen Bescheid, der die Veröffentlichung seiner Verstöße gegen das Weingesetz vorsah, wird vom Verwaltungsgericht nur im Hinblick auf die Unzulässigkeit der durch den Bescheid vorgesehenen Veröffentlichung der Telefon- und Telefaxnummern des Betriebs angeordnet. Hier besteht das Risiko, dass der Betrieb mit Anrufen und Fernkopien belästigt wird. An der sofortigen Vollziehung der Veröffentlichung der übrigen Informationen besteht ein überwiegendes öffentliches Interesse. Strafrechtliche relevante Sachverhalte unterliegen nicht dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Kosten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Interessenabwägung Prozessuales Veröffentlichung von Informationen

Umweltinformationsgesetz (Bund), Umweltinformationsgesetz (Baden-Württemberg)

Beschluss: Verwaltungsgericht Stuttgart am 26. September 2014

4 K 4258/14

Der Antragsteller begehrt die Sicherung von Daten (E-Mails des Staatsministeriums) im Wege der einstweiligen Anordnung, zu denen er im Hauptverfahren Zugang verlangt und deren Löschung vorgesehen ist. Der Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen richtet sich nur auf solche Informationen, über die eine informationspflichtige Stelle verfügt, die also bei ihr vorhanden oder für sie bereit gehalten werden. Um solche Informationen handelt es sich vorliegend nicht, denn die informationspflichtige Stelle hat einen gerichtlich durch den Verwaltungsgerichtshof abschließend festgestellten Anspruch auf Löschung der E-Mails. Das Staatsministerium verfügt daher nicht über die fraglichen Informationen, da diese von Rechts wegen gelöscht werden müssen. Die strenge Zweckbindung des Landesdatenschutzgesetzes verlangt, dass die Daten gelöscht werden, wenn sie nicht mehr für ihre Zwecke erforderlich sind. Ihre Nutzung für einen Informationsanspruch nach dem Umweltinformationsgesetz wäre rechtswidrig. Der Datenschutz genießt mit anderen Worten Vorrang vor dem Informationsanspruch. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Begriffsbestimmung Prozessuales

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Das Projekt „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“ wird gefördert von: