Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.

Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte


Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.

Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Umweltinformationsgesetz Bund (UIG)

Urteil: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am 19. Januar 1995

20 A 1518/93

Weder die Umweltinformationsrichtlinie noch das seit der Entscheidung der Vorinstanz in Kraft getretene Umweltinformationsgesetz sehen ein Recht darauf vor, dass der Zugang zu Informationen durch deren schriftliche Mitteilung erfolgt. Das Oberverwaltungsgericht bestätigt mit der Zurückweisung der Berufung die Entscheidung der Vorinstanz. (Quelle: LDA Brandenburg)

Auskunftserteilung

Sonstige, Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Urteil: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am 15. Juni 2022

16 A 857/21

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen ändert das Urteil der Vorinstanz. Der Bescheid (Verwarnung) des Bundesdatenschutzbeauftragten gegenüber einem Bundesministerium ist rechtmäßig. Darin hatte der Bundesdatenschutzbeauftragte moniert, dass die Behörde die Angabe der Postanschrift eines Antragstellers verlangt hat, der über die Internetplattform "fragdenstaat.de" einen Antrag auf Informationszugang eingereicht hat. Das Oberverwaltungsgericht stellt fest, dass die Datenerhebung zum gegebenen Zeitpunkt nicht erforderlich war. Weder aus dem Informationsfreiheitsgesetz noch aus den Grundsätzen des Allgemeinen Verwaltungsrechts geht hervor, dass ein Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz stets die Angabe einer Postanschrift erfordert. Siehe auch Parallelfall (Aktenzeichen: 16 A 858/21). (Quelle: LDA Brandenburg)

Durchführung des Antragsverfahrens Antragsberechtigung

Sonstige, Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Urteil: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am 15. Juni 2022

16 A 858/21

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen weist die Berufungen gegen das Urteil der Vorinstanz zurück. Anders als diese sieht es zwar keine Grundlage dafür, standardmäßig die Angabe der Postanschrift eines Antragstellers verlangen, der über die Internetplattform "fragdenstaat.de" einen Antrag auf Informationszugang gestellt hat. Den Bescheid (Anweisung), in dem der Bundesdatenschutzbeauftragte dies moniert hatte, war aber trotzdem rechtswidrig, da er die Datenerhebung auch in solchen Fällen verboten hat, in denen sie ausnahmsweise gerechtfertigt sein kann. Siehe auch Parallelfall (Aktenzeichen: 16 A 857/21). (Quelle: LDA Brandenburg)

Durchführung des Antragsverfahrens Antragsberechtigung

Pressegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landespressegesetz NRW)

Urteil: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am 18. Dezember 2013

NRW OVG 5 A 413_11 2013 LPG

Pressevertreter haben gegenüber der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben mit Amtssitz in Bonn Anspruch auf Auskunft in pressegeeigneter Form nach § 4 PresseG NRW. Der presserechtliche Auskunftsanspruch gehört grundsätzlich zur Gesetzgebungskompetenz der Länder für das Presserecht; er ist kein Annex zur jeweiligen Sachkompetenz. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben muss gegenüber der Presse ermessensfehlerfrei Auskunft erteilen über den wesentlichen Inhalt eines Vertrags über die langjährige Vermietung von Flächen auf dem Gelände des ehemaligen Flughafens Berlin Tempelhof an eine Modemesse.

Vermietung des ehemaligen Flughafens Tempelhof. Private Interessen fiskalische Interessen Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

Pressegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landespressegesetz NRW)

Urteil: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am 13. März 2013

NRW OVG 5 A 1293/11 2013 LPG

Ein Fotojournalist kann nicht verlangen, bei Opernpremieren mit allgemeinem Fotografierverbot eigene Bildaufnahmen fertigen zu dürfen. Ein derartiger Anspruch ergibt sich weder aus dem presserechtlichen Auskunftsanspruch noch aus der grundrechtlichen Gewährleistung der Presse- und Informationsfreiheit.

Fotografierverbot Premiere Oper

Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (UIG NRW)

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am 8. Mai 2002

21 E 349/02

Für ein Auskunftsverlangen auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben. (Quelle: LDA Brandenburg)

Prozessuales

Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am 19. Juni 2002

21 B 589/02

Das Oberverwaltungsgericht bestätigt im Wesentlichen die einstweilige Anordnung zur Vorlage von Bautagebüchern. Es verneint eine Beschränkung des Anwendungsbereichs des Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen auf öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeiten. Auch ist die Abwendung eines rechtlichen oder wirtschaftlichen Nachteils der öffentlichen Stelle kein Ablehnungsgrund. Vom Anordnungsanspruch nimmt das Oberverwaltungsgericht allerdings Informationen über eine bestimmte Baumaßnahme aus, die von der Beklagten nicht durchgeführt wurde, sodass diese auch nicht über Unterlagen hierüber verfügt. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts wird insoweit geändert. (Quelle: LDA Brandenburg)

Konkurrierende Rechtsvorschriften Schutz besonderer Verfahren

Verbraucherinformationsgesetz

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am 16. Januar 2020

15 B 814/19

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen weist eine Beschwerde gegen die Entscheidung der Vorinstanz zurück. Diese hatte festgestellt, dass das öffentliche Interesse an dem Ergebnis einer Lebensmittelkontrolle das private Interesse der Betroffenen an der Geheimhaltung der Informationen überwiegt. Der Informationsanspruch aus dem Verbraucherinformationsgesetz kann grundsätzlich auch dann bestehen, wenn der Antrag über die Internetplattform "Topf Secret" gestellt worden ist. (Quelle: LDA Brandenburg)

Missbräuchliche Antragstellung Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Veröffentlichung von Informationen

Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am 23. Juni 2003

8 A 175/03

Das Oberverwaltungsgericht bestätigt die Entscheidung der Vorinstanz, nach der das vom Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen geforderte rechtliche Interesse an der Kenntnis personenbezogener Daten ist nicht gegeben, wenn der Antragsteller ausschließlich in Erfahrung bringen will, wer ihn bei der Behörde "angeschwärzt" hat. (Quelle: LDA Brandenburg)

Konkurrierende Rechtsvorschriften Personenbezogene Daten

Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am 25. Juni 2003

8 A 592/03

Nach Erledigung in der Hauptsache erklärt das Oberverwaltungsgericht das angefochtene Urteil der Vorinstanz für wirkungslos und stellt das Verfahren ein. (Quelle: LDA Brandenburg)

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