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Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Umweltinformationsgesetz Bund (UIG)

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am 27. Juni 2007

8 B 922/07

Der Eilantrag ist nicht - wie vom Verwaltungsgericht angenommen - schon deshalb unzulässig, weil er nicht hinreichend bestimmt ist. Bei Streitigkeiten um die Einsicht in bislang unbekannte Unterlagen kann ein gesetzlicher Informationszugangsanspruch nicht vollständig leerlaufen, weil dem Antragsteller die genaue Bezeichnung einzelner Unterlagen abverlangt wird. Es genügt, wenn er sein Zugangsbegehren im Rahmen des ihm Möglichen umschreibt. Das Oberverwaltungsgericht stellt dennoch fest, dass die Voraussetzungen für eine einstweiligen Anordnung wegen der ansonsten eintretenden Vorwegnahme der Hauptsache fehlen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Begriffsbestimmung Prozessuales Beratungspflicht

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