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Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Arnsberg am 25. Juni 2004

11 K 1254/03

Zur Festlegung der Gebührenhöhe für eine Auskunft auf der Grundlage der Verwaltungsgebührenordnung für das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen kommt es allein auf den Verwaltungsaufwand (Recherche, Zusammenstellung, Erläuterung der Daten) einerseits und den Nutzen für den Antragsteller andererseits an. Die Prüfung der Anwendbarkeit des Informationsfreiheitsgesetzes gehört jedoch nicht zu diesem Aufwand. Ein aus anderen Gründen entstehender Aufwand über 15 Minuten überschreitet den Tatbestand der "einfachen" Auskunft, sodass dafür Kosten erhoben werden können. (Quelle: LDA Brandenburg)

Auskunftserteilung Kosten

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