Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Düsseldorf am 19. November 2002

3 K 4502/02

Der Anwendbarkeit des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen auf die Niederschrift über die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer steht nicht entgegen, dass Einrichtung und Aufgaben der Kammer bundesrechtlich geregelt sind. Ihre Wahlordnung stellt ferner keine abweichende Regelung im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen dar. Die Niederschrift dokumentiert nicht den Wahlvorgang als solchen, sondern dessen Auswertung und fällt mithin nicht unter das Wahlgeheimnis. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Konkurrierende Rechtsvorschriften

Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Düsseldorf am 6. Juli 2012

26 K 4363/11

Informationen über den Zeitpunkt der Auszahlung von Darlehen einer als juristische Person des öffentlichen Rechts organisierten Bank an einzelne Unternehmen sind herauszugeben. Das Bankgeheimnis steht der Offenlegung nicht entgegen. Auch handelt es sich nicht um ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis; vom Schutz personenbezogener Daten sind juristische Personen nicht umfasst. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten

Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Beschluss: Verwaltungsgericht Düsseldorf am 27. Dezember 2012

1 L 2483/12

Das Auskunftsbegehren des Antragstellers, eines Journalisten, betraf Prüfungsmitteilungen des Landesrechnungshofs an bestimmte Förderprojekte. Der Landesrechnungshof unterfällt dem landespresserechtlichen Behördenbegriff und ist auskunftsverpflichtet; die Prüfungstätigkeit des Rechnungshofs ist nicht vom Geltungsbereich der Norm ausgenommen. Geheimhaltungsvorschriften stehen dem Auskunftsbegehren nicht entgegen. Die Entscheidung bezieht sich im Hinblick auf den Behördenbegriff zwar auf das Informationsfreiheitsgesetz, basiert aber auf dem Pressegesetz Nordrhein-Westfalen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Auskunftserteilung (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Prozessuales

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