Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.

Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte


Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.

Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Beschluss: Verwaltungsgericht Düsseldorf am 29. Januar 2003

1 L 269/03

Das Verwaltungsgericht lehnt den Antrag auf einstweilige Anordnung ab, dem Antragsteller vorläufig die Beschlussvorlagen für eine Sitzung der Bezirksvertretung bis zur Entscheidung in der Hauptsache zur Verfügung zu stellen. Das Informationsfreiheitsgesetz enthält keinen zwingenden Anspruch auf die Herausgabe von Unterlagen in Form einer Ablichtung. Auch andere Rechtsgrundlagen (z.B. Landespressegesetz, Gemeindeordnung) enthalten einen solchen Anspruch nicht. Der Antrag scheitert auch am Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache sowie der nicht erkennbaren Eilbedürftigkeit. (Quelle: LDA Brandenburg)

Prozessuales Fotokopien

Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Beschluss: Verwaltungsgericht Düsseldorf am 27. Mai 2008

26 L 845/08

Das Verwaltungsgericht lehnt einen Eilantrag auf Herausgabe von Fotokopien über Maßnahmen zur Wirtschaftsförderung vor dem Hintergrund einer Betriebsverlagerung ab. Dies stützt es auf das Informationsfreiheitsgesetz, das einen Anspruch lediglich für natürliche, nicht aber, wie vorliegend, für juristische Personen vorsieht. Dies gilt auch, wenn eine natürliche Person von einer juristischen Person lediglich vorgeschoben wird, um an behördliche Informationen zu gelangen (Strohmann). In diesem Fall ist von einer unzulässigen Antragstellung durch die juristische Person selbst auszugehen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Antragsberechtigung Fotokopien

Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Düsseldorf am 22. Mai 2009

26 K 3314/08

Ein Anspruch auf Herausgabe von Fotokopien von Unterlagen zur Wirtschaftsförderung vor dem Hintergrund einer Betriebsverlagerung besteht auf der Grundlage des Pressegesetzes nicht, da davon auszugehen ist, dass dies die sachgemäße Durchführung schwebender Verhandlungen gefährden könnte. Das Informationsfreiheitsgesetz enthält zwar eine grundsätzliche Anspruchsberechtigung, sein Ausnahmetatbestand zum Schutz des Erfolgs bevorstehender behördlicher Maßnahmen steht jedoch der Herausgabe solange entgegen, bis die Verhandlungen zum Abschluss gelangt sind. Erst nach diesem Zeitpunkt stellt sich die Frage, ob auch Betriebs-und Geschäftsgeheimnisse dem Auskunftsanspruch entgegenstehen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Antragsberechtigung Gefährdung des Erfolgs behördlicher Maßnahmen Fotokopien

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Das Projekt „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“ wird gefördert von: