Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.

Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte


Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.

Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Sonstige

Beschluss: Verwaltungsgericht Köln am 16. Juli 2008

6 L 990/08

Das Verwaltungsgericht lehnt den Antrag auf einstweilige Anordnung im Zusammenhang mit einem an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit gerichteten Auskunftsbegehren ab. Die Entscheidung beruht im Wesentlichen auf dem Landespressegesetz Nordrhein-Westfalen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Schutz besonderer Verfahren Gefährdung des Erfolgs behördlicher Maßnahmen

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Köln am 22. September 2014

13 K 4674/13

Gegenüber der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien besteht ein Anspruch auf Herausgabe einer analog nutzbaren Kopie eines indizierten Videofilms. Eine amtliche Aufzeichnung liegt auch vor, wenn die Information der Behörde von einem Dritten zum Zweck ihrer Aufgabenerfüllung - hier die Einstufung des Filmmaterials als jugendgefährdend - übermittelt wurde. Das Urheberrecht steht der Herausgabe der Kopie ausnahmsweise nicht entgegen. Bei dem Film handelt es sich zwar um ein urheberrechtlich geschütztes Werk und die Überlassung der Kopie stellt auch ein Vervielfältigen und Verbreiten im Sinne des Urheberrechtsgesetzes dar. Doch ist es nach diesem Gesetz zulässig, einzelne Vervielfältigungsstücke zum eigenen Gebrauch herstellen zu lassen, wenn es sich um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk handelt und eine ausschließlich analoge Nutzung stattfindet. Eine Vervielfältigung zum eigenen Gebrauch liegt auch dann vor, wenn die Kopie auf Veranlassung des Antragstellers von der Behörde hergestellt wird. Belange des Jugendschutzes werden durch die Abgabe eines indizierten Films an einen Erwachsenen nicht berührt. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Begriffsbestimmung Urheberrecht Gefährdung des Erfolgs behördlicher Maßnahmen

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Das Projekt „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“ wird gefördert von: