Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.

Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte


Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.

Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Umweltinformationsgesetz (Nordrhein-Westfalen)

Urteil: Verwaltungsgericht Minden am 10. Februar 2016

7 K 1041/14

Die Drittwiderspruchsklage richtet sich gegen die Offenlegung von Gutachten im Zusammenhang mit der Genehmigung von Windenergieanlagen. Die Behörde hatte die Einsichtnahme gewährt, die Herausgabe von Vervielfältigungen hingegen teilweise verweigert. Das Verwaltungsgericht stellt fest, dass der Einsichtnahme das Veröffentlichungsrecht nicht entgegensteht. Zwar stellt die Zugangseröffnung nach dem Umweltinformationsrecht eine Veröffentlichung dar. Allerdings ist die hier relevante Erstveröffentlichung bereits durch die Weitergabe der Gutachten an die Genehmigungsbehörde erfolgt. In einem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren ist nicht mit Gewissheit davon ausgehen, dass eine Öffentlichkeitsbeteiligung nicht stattfindet. Insofern haben die Klägerinnen bereits durch die Einleitung des Genehmigungsverfahrens zumindest stillschweigend ihre Zustimmung zu einer Veröffentlichung gegeben. Das Teilurteil bezieht sich nur auf das Veröffentlichungsrecht, mangels Entscheidungsreife nicht auf das Vervielfältigungsrecht. (Quelle: LDA Brandenburg)

Urheberrecht

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