Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.

Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte


Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.

Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Minden am 31. August 2006

7 K 2124/05

Die Klägerin strebte die Feststellung an, dass die Verweigerung der Akteneinsicht in Unterlagen zu einer Bauleitplanung bzw. deren späte Durchführung rechtswidrig war. Das Verwaltungsgericht weist die Fortsetzungsfeststellungsklage ab, weil es der Klägerin an dem erforderlichen berechtigten Interesse fehlte. Die von ihr angeführte Wiederholungsgefahr - im vorliegenden Fall die Gefahr, dass die Beklagte die Akten möglicherweise wieder erst später als gewünscht vorlegt - genügt hierfür nicht. (Quelle: LDA Brandenburg)

Bearbeitungsfrist Prozessuales

Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Minden am 24. März 2004

3 K 1965/02

Die unsubstantiierten Angaben zu einer rein hypothetischen Möglichkeit der Patentierung im Zusammenhang mit der geplanten Einrichtung eines homöopathischen Gesundheitszentrums genügen nicht, um auf schützenswerte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse schließen zu können. Angesichts eines konkreten Verdachts, dass mit Steuergeldern Missbrauch getrieben wurde, überwiegt zudem das Einsichtsinteresse der Allgemeinheit, da hier öffentliche Gelder über mehrere Jahre ohne Gegenleistung aufgewandt worden waren. Auf einen unverhältnismäßigen Aufwand bei der Aussonderung schutzbedürftiger Daten kann sich die Behörde nur in Ausnahmefällen berufen, da die Datenschutzgesetze schon lange das Gebot der Datentrennung vorgeben. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Aussonderungen Interessenabwägung Personenbezogene Daten Begriffsbestimmung Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess)

Informationsfreiheitsgesetz (Nordrhein-Westfalen), Richtlinie 2003/4/EG (Umweltinformationsrichtlinie)

Beschluss: Verwaltungsgericht Minden am 25. Mai 2005

11 K 32/05

Auch eine aufgehobene Ordnungsverfügung zur Beseitigung einer Kohleschlammhalde fällt unter den Begriff der "Umweltinformation". Dabei bedarf es keiner Entscheidung, ob sich der Anspruch unmittelbar aus der noch nicht umgesetzten Umweltinformationsrichtlinie oder aus einer richtlinienkonformen Auslegung des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen ergibt. (Quelle: LDA Brandenburg)

Begriffsbestimmung

Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Minden am 26. Januar 2011

7 K 1743/10

Das Verwaltungsgericht weist eine Klage gegen die Verweigerung der Einsicht in bestimmte Teile einer Tierschutzakte ab. Zuvor hatte dasselbe Gericht bereits eine Klage abgewiesen, die sich auf die gesamte Akte bezogen hatte. Die materielle Rechtskraft dieses Urteils steht einer Abweichung vom Entscheidungsinhalt entgegen. Sie umfasst die Ablehnung der Einsicht in die Akte insgesamt und damit auch in einzelne Teile derselben. Außerdem steht der bereits in der ersten Entscheidung des Gerichts erkannte Schutz personenbezogener Daten (Tierhalter) einer Einsichtnahme entgegen. Siehe auch Urteil des Verwaltungsgerichts Minden vom 10. Dezember 2008, AZ: 7 K 982/08. (Quelle: LDA Brandenburg)

Personenbezogene Daten Prozessuales

Umweltinformationsgesetz (Nordrhein-Westfalen)

Urteil: Verwaltungsgericht Minden am 24. August 2016

7 K 1041/14

Nachdem die Klägerinnen den erstinstanzlich noch anhängigen Teil der Klage zurückgenommen haben und der Beklagte in diese Klagerücknahme eingewilligt hat, ist das Verfahren einzustellen. Ein Schlussurteil muss ergehen, weil das Teilurteil keine Kostenentscheidung enthält. (Quelle: LDA Brandenburg)

Prozessuales

Umweltinformationsgesetz (Nordrhein-Westfalen)

Urteil: Verwaltungsgericht Minden am 10. Februar 2016

7 K 1041/14

Die Drittwiderspruchsklage richtet sich gegen die Offenlegung von Gutachten im Zusammenhang mit der Genehmigung von Windenergieanlagen. Die Behörde hatte die Einsichtnahme gewährt, die Herausgabe von Vervielfältigungen hingegen teilweise verweigert. Das Verwaltungsgericht stellt fest, dass der Einsichtnahme das Veröffentlichungsrecht nicht entgegensteht. Zwar stellt die Zugangseröffnung nach dem Umweltinformationsrecht eine Veröffentlichung dar. Allerdings ist die hier relevante Erstveröffentlichung bereits durch die Weitergabe der Gutachten an die Genehmigungsbehörde erfolgt. In einem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren ist nicht mit Gewissheit davon ausgehen, dass eine Öffentlichkeitsbeteiligung nicht stattfindet. Insofern haben die Klägerinnen bereits durch die Einleitung des Genehmigungsverfahrens zumindest stillschweigend ihre Zustimmung zu einer Veröffentlichung gegeben. Das Teilurteil bezieht sich nur auf das Veröffentlichungsrecht, mangels Entscheidungsreife nicht auf das Vervielfältigungsrecht. (Quelle: LDA Brandenburg)

Urheberrecht

Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Minden am 3. Mai 2007

7 K 1581/06

Das Protokoll der nicht öffentlichen Sitzung einer kommunalen Zweckverbandsversammlung ist auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen nur im Hinblick auf das Beratungsgeheimnis geheim zu halten; die im Protokoll enthaltenen Informationen zum Beratungsergebnis sind nicht geschützt und als Kopie herauszugeben. (Quelle: LDA Brandenburg)

Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess)

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Gerichtsbescheid: Verwaltungsgericht Minden am 12. August 2010

7 K 23/10

Eine Krankenkasse ist verpflichtet, dem Insolvenzverwalter Auskunft über Zahlungen eines Insolvenzschuldners nach Zeit und Höhe sowie über den Rechtsgrund der Zahlungen zu erteilen. Dabei handelt es sich nicht um wettbewerbserhebliche Daten, deren Herausgabe die wirtschaftliche Leistungserbringung der Krankenkasse beeinträchtigen könnte. Auch steht dem Auskunftsanspruch nicht entgegen, dass der Kläger die Informationen im Wege der Insolvenzanfechtung für die Geltendmachung von Rückzahlungen von Sozialversicherungsleistungen in Anspruch nehmen kann. (Quelle: LDA Brandenburg)

Allgemein zugängliche Quelle Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Konkurrierende Rechtsvorschriften

Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Minden am 9. März 2006

7 K 1138/05

Die dienstliche Stellungnahme eines Beamten oder Richters zu einer gegen ihn gerichteten Dienstaufsichtsbeschwerde stellt sich regelmäßig als zwischen dem Beamten oder Richter und dem Dienstvorgesetzten ausgetauschte Meinungsäußerung über den Beschwerdevorwurf und dessen Bewertung dar. Es handelt sich bei der Stellungnahme vorliegend nicht um eine bloße Sachverhaltsinformation. Somit liegt der Ausschlussgrund zum Schutz des Prozesses der Willensbildung innerhalb von und zwischen öffentlichen Stellen vor. Die Frage der Anwendbarkeit des Informationsfreiheitsgesetzes kann dabei dahinstehen. Auch kommt es nicht auf die Frage an, ob der Schutz personenbezogener Daten der Einsicht entgegensteht. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Konkurrierende Rechtsvorschriften Personenbezogene Daten Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess)

Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (UIG NRW)

Urteil: Verwaltungsgericht Minden am 15. November 2002

3 K 1201/02

Das vom Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen geforderte rechtliche Interesse an der Kenntnis personenbezogener Daten ist nicht gegeben, wenn der Antragsteller ausschließlich in Erfahrung bringen will, wer ihn bei der Behörde "angeschwärzt" hat und das Recht oder die Rechtslage des Klägers ohne die Akteneinsicht nicht gefährdet ist. Unter diesen Umständen kommt es auf die weitere Frage, ob überwiegende schutzwürdige Belange der betroffenen Personen der Offenbarung entgegenstehen, nicht mehr an. (Quelle: LDA Brandenburg)

Konkurrierende Rechtsvorschriften Personenbezogene Daten

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