Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.

Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte


Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.

Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

Ergebnisse filtern

Ausgewählt:
1 - 10 of 10
Informationsfreiheitsgesetz Berlin (IFG)

Urteil: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 18. März 2010

12 B 41.08

Das Oberverwaltungsgericht bestätigt die Entscheidung der Vorinstanz, nach der die informationspflichtige Stelle nicht zur Wiederbeschaffung von Akten verpflichtet ist. Der Einsichtsanspruch erstreckt sich grundsätzlich nur auf solche Informationen, die dort tatsächlich vorhanden sind ("geführt werden"), auch wenn die Akten nicht hätten weggegeben dürfen. Maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorhandensein der Akten ist nicht der Zeitpunkt der Antragstellung, sondern der gerichtlichen Entscheidung, es sei denn die Behörde gibt die Unterlagen in Kenntnis der beantragten Akteneinsicht weg (Treu und Glauben). Die Durchsetzbarkeit hängt dann allerdings von den rechtlichen Möglichkeiten der Behörde ab. In Rede standen Unterlagen, die für ein von einem Stromversorgungsunternehmen beantragten Genehmigungsverfahren erforderlich waren und von der Senatsverwaltung an dieses zurückgereicht wurden. (Quelle: LDA Brandenburg)

Durchführung des Antragsverfahrens Begriffsbestimmung

Umweltinformationsgesetz Bund (UIG)

Urteil: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 5. Oktober 2010

12 B 6.10

Das Urteil des Verwaltungsgerichts zur Herausgabe von Unterlagen des Bundesjustizministeriums zur Reformbedürftigkeit des Kindschaftsrechts, die anlässlich eines Prüfauftrages des Bundesverfassungsgerichts entstanden waren, wird bestätigt. Als Teil der Exekutive des Bundes ist das Ministerium grundsätzlich informationspflichtige Behörde im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes; auf eine Abgrenzung zwischen Regierungstätigkeit und Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben kommt es nicht an. Das Gericht zieht zur Auslegung des Informationsfreiheitsgesetzes auch Regelungen des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes heran. Auch der Schutz des Beratungsgeheimnisses greift nicht; die Ausnahmetatbestände sind eng auszulegen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess) Exekutiver Kernbereich (Regierungshandeln)

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 5. Oktober 2010

12 B 13.10

Das Urteil des Verwaltungsgerichts zur Herausgabe zweier Stellungnahmen des Bundesjustizministeriums gegenüber dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages wird bestätigt. Die Offenlegung lässt sich nicht mit der Begründung verweigern, die streitige Information sei durch Regierungstätigkeit bzw. Erfüllung eines verfassungsmäßigen Auftrags der Regierung entstanden und als Bestandteil des Petitionsverfahrens dem Zugangsanspruch von vornherein entzogen. Das Ministerium hat die Stellungnahme als Behörde des Bundes im Wege des Verwaltungshandelns abgegeben. Nur weil die Auskunftspflicht gegenüber dem Petitionsausschuss ihre Grundlage im Verfassungsrecht hat, wird die Auskunfterteilung nicht zu einer Verfassungstätigkeit. Auch handelt es sich nicht um eine Umgehung der Vertraulichkeit des Petitionsausschusses, weil es sich um eine externe, durch eine Behörde erstellte und abgegebene Information handelt. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Begriffsbestimmung Schutz besonderer Verfahren Exekutiver Kernbereich (Regierungshandeln)

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 5. Oktober 2010

12 B 5.08

Im Gegensatz zur Vorinstanz entscheidet das Oberverwaltungsgericht, dass ein Bundesministerium einen Antrag auf Informationszugang nicht pauschal unter Verweis auf die Geheimhaltung des Regierungshandelns ablehnen kann. Im Zusammenhang mit den Aktenvorgängen des Bundesjustizministerium zu einem abgeschlossenen Gesetzgebungsvorhaben für ein Rechtsanwaltsvergütungsgesetz wurde das Ministerium als Behörde im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes tätig. Eine Differenzierung zwischen Regierungs- und Verwaltungstätigkeit ist dem Informationsfreiheitsgesetz zudem nicht zu entnehmen. Auch kann der Zugang nicht mit dem Hinweis auf eine vereinbarte Vertraulichkeit abgelehnt werden. Im Hinblick auf Zuschriften dritter Personen ist der Antrag erneut zu bescheiden. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Personenbezogene Daten Begriffsbestimmung Exekutiver Kernbereich (Regierungshandeln)

Berliner Pressegesetz

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 11. November 2010

BER OVG 10 S 32.10 2010 LPG

Das Auskunftsbegehren erfolgt zur Erfüllung der öffentlichen Aufgabe der Presse, die darin liegt, dass sie in Angelegenheiten von öffentlichem Interesse Nachrichten beschafft und verbreitet, Stellung nimmt, Kritik übt oder in anderer Weise an der Meinungsbildung mitwirkt. Es es geht dem Antragsteller darum, in einer Angelegenheit, an der die Öffentlichkeit Anteil genommen hat, Informationen zu erhalten und zu verbreiten und damit zur öffentlichen Diskussion dieses Themas beizutragen. Nicht jede Verletzung privater Interesse löst die Sperrwirkung des § 4 Abs. 2 Nr. 4 BlnPrG aus; es muss vielmehr die Verletzung schutzwürdiger privater Interessen zu befürchten sein. Ob die betroffenen privaten Interessen schutzwürdig sind, ist im Wege einer umfassenden Abwägung zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und den entgegenstehenden privaten Interessen zu ermitteln. Im vorliegenden Fall geht diese Abwägung zugunsten des presserechtlichen Auskunftsanspruchs aus.

Einstweilige Anordnung: Schutz Persönlicher Informationen Geheimhaltungsinteresse gerichtsmedizinische Untersuchung

Sonstige

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 11. November 2010

10 S 32.10

Das Oberverwaltungsgericht ändert den Beschluss der ersten Instanz und verpflichtet den Antragsgegner zur Auskunfterteilung aus einem Todesermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft an den Antragsteller. Die Entscheidung ergeht ausschließlich auf der Grundlage des Landespressegesetzes Berlin und enthält Ausführungen zur Abwägung zwischen dem öffentlichen Informationsinteresse und dem Persönlichkeitsrecht der Verstorbenen. Das Berliner Informationsfreiheitsgesetz wird vom Oberverwaltungsgericht - anders als vom Verwaltungsgericht - auch nicht ergänzend herangezogen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Interessenabwägung Konkurrierende Rechtsvorschriften Personenbezogene Daten Schutz besonderer Verfahren Prozessuales

1 - 10 of 10

Das Projekt „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“ wird gefördert von: