Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.

Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte


Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.

Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

Ergebnisse filtern

Ausgewählt:
1 - 1 of 1
Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG)

Beschluss: Verwaltungsgericht Potsdam am 16. November 1998

2 L 873/98

Die Frage, ob die Klägerin - eine Gemeinde - nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz überhaupt antragsberechtigt ist, wird vom Gericht nicht entschieden, da der begehrten Einsichtnahme in die Akten eines kommunalaufsichtlichen Genehmigungsverfahrens der Ausnahmetatbestand des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes zum Schutz von Akten, die der Aufsicht über eine andere Stelle dienen, entgegensteht. Der Antragstellerin steht vor dem Hintergrund der Geltendmachung von Schadensersatzforderungen aber ein Einsichtsanspruch aus allgemeinen rechtsstaatlichen Gründen zu. Der Landkreis wird im Wege einer Eilanordnung zur Offenlegung der Akten verpflichtet. (Quelle: LDA Brandenburg)

Konkurrierende Rechtsvorschriften Antragsberechtigung Aufsichtsaufgaben

1 - 1 of 1

Das Projekt „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“ wird gefördert von: