Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.

Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte


Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.

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Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (Brandenburg)

Urteil: Verwaltungsgericht Potsdam am 10. Dezember 2021

9 K 153/20

In einem Verfahren um die Offenlegung eines Betriebsführungsvertrags verpflichtet das Verwaltungsgericht Potsdam die beklagte Stadtverwaltung zur Gewährung der Akteneinsicht. Es begründet, weshalb die strittigen Informationen jeweils keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind, beispielsweise die offenkundige Bankverbindung des Unternehmens oder die seit dem Jahr 2005 nicht mehr ausgezahlte Betriebsführungsentgelte für die Gastronomiebewirtschaftung. Als schützenswert stufte das Verwaltungsgericht hingegen Angaben zum Managemententgelt ein, das wettbewerbsrelevante Rückschlüsse auf die Gewinnmarge und kalkulatorische Grundlagen des Unternehmens zulässt. Durch die Erwähnung angemessener Geheimhaltungsmaßnahmen nimmt das Urteil auch Bezug auf das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse

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