Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.

Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte


Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.

Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße am 4. September 2014

4 K 466/14

Es besteht kein Anspruch auf Herausgabe einer Diensttelefonliste aller Mitarbeiter eines Jobcenters, weil das schutzwürdige Interesse der Mitarbeiter das Informationsinteresse des Antragstellers überwiegt. Der Kläger, ein ALG II-Empfänger, verfolgt insbesondere kein besonderes öffentliches Interesse am Zugang zu den Informationen, es geht ihm nicht um die Kontrolle staatlichen Handelns, sondern um ein privates Informationsinteresse. Zwar komme den personenbezogenen Daten der Mitarbeiter wegen des dienstlichen Bezugs kein hoher Schutz zu, dem Kläger fehlt es jedoch an der spezifischen Nähe zu den begehrten Informationen. Das Jobcenter hat zudem keine größere Hürde in Bezug auf die telefonische Erreichbarkeit der Mitarbeiter aufgebaut. Der Personenbezug entfällt auch nicht, wenn die Vor- und Nachnamen der Mitarbeiter geschwärzt werden. Die im Informationsfreiheitsgesetz vorgesehene Rückausnahme der Bearbeiterdaten vom Datenschutz kommt nicht zum Tragen, da der konkrete Bezug zu einem Verwaltungsvorgang fehlt. Zwar bedarf eine Behörde zur Veröffentlichung von Mitarbeitertelefonlisten keiner Ermächtigungsgrundlage (Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. März 2008, 2 B 131/07). Daraus kann jedoch nicht zwingend darauf geschlossen werden, dass ein Bürger einen Anspruch auf Herausgabe dieser Informationen hat. (Quelle: LDA Brandenburg)

Drittbetroffenheit Interessenabwägung Personenbezogene Daten

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Das Projekt „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“ wird gefördert von: