Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.

Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte


Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.

Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Umweltinformationsgesetz (Saarland), Umweltinformationsgesetz (Bund)

Urteil: Oberverwaltungsgericht des Saarlandes am 11. Dezember 2020

1 A 230/18

Das Oberverwaltungsgericht bestätigt das erstinstanzliche Urteil und führt aus, dass die Verhandlungen der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Bundesländer einschließlich der Zuarbeit insbesondere der Chefs der Staats- und Senatskanzleien zum Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag 2012 dem „spezifischen Bereich der Wahrnehmung parlamentarischer Angelegenheiten" zuzuordnen seien und der Anwendungsbereich des § 1 Abs. 1 SIFG i. V. m. § 1 Abs. 1 IFG daher nicht eröffnet sei. (Quelle: LDA Brandenburg)

Exekutiver Kernbereich (Regierungshandeln) Beziehungen zum Bund / zu anderen Bundesländern Anwendungsbereich/Zuständigkeit

Saarländisches Mediengesetz (SMG)

Beschluss: Oberverwaltungsgericht des Saarlandes am 27. Juni 2007

SL OVG 3 Q 164_06 2007 LPG

Das Medienauskunftsrecht (hier: Presseauskunftsrecht) erstreckt sich nicht auf innere Vorgänge wie innerlich gebliebene Motive in den Köpfen von Politikern.

Zu den Grenzen des Medienauskunftsrechts bei inneren Vorgängen

Informationsfreiheitsgesetz (Saarland), Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Beschluss: Oberverwaltungsgericht des Saarlandes am 20. Januar 2020

2 B 316/19

Das Gericht weist die Beschwerde des Antragstellers über den abweisenden Beschluss des Verwaltungsgerichts im einstweiligen Rechtsschutzverfahren zurück und verneint einen Anspruch auf Akteneinsicht, da vorliegend nicht ersichtlich sei, dass über die bereits vorgelegten Unterlagen hinaus weitere Akten oder Aktenbestandteile im Zusammenhang mit der begehrten Information (Benennung einer Gemeindestraße) existieren. (Quelle: LDA Brandenburg)

Existenz von Unterlagen

§ 99 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung, Informationsfreiheitsgesetz (Saarland), Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

8 F 144/19, Oberverwaltungsgericht Saarland (9.1.2020)

8 F 144/19

Das Gericht stellt fest, dass zu den Vorgängen, die nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO ihrem Wesen nach geheim zu halten sind, auch Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gehören und hierzu alle auf ein Unternehmen bezogenen Tatsachen, Umstände und Vorgänge zählen, die nicht offenkundig sind und an deren Nichtverbreitung das betreffende Unternehmen ein berechtigtes Interesse hat. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Prozessuales

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Beschluss: Oberverwaltungsgericht des Saarlandes am 10. Oktober 2019

3 L 1170/19

(Entscheidung liegt nicht vor) (Quelle: LDA Brandenburg)

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Umweltinformationsgesetz (Saarland), Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Beschluss: Oberverwaltungsgericht des Saarlandes am 2. Mai 2019

2 A 6/18

Das Oberverwaltungsgericht bestätigt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, wonach ein informationsfreiheitsrechtlicher Anspruch des Klägers auf Akteneinsicht in eine Niederschrift über den nicht-öffentlichen Teil einer Sitzung des Ortsrats nach § 3 Nr. 4 IFG abgelehnt wurde. Die kommunalrechtlichen Vorschriften würden insoweit generell eine Schranke für die in geheimer Sitzung behandelten Gegenstände begründen. (Quelle: LDA Brandenburg)

(Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten

Informationsfreiheitsgesetz (Saarland), Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Urteil: Oberverwaltungsgericht des Saarlandes am 18. Juni 2018

1 K 644/16

Das Verwaltungsgericht weist die Klage ab, da bereits der Anwendungsbereich des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes nicht eröffnet sei, weil sich das klägerische Begehren auf Informationen zu den Verhandlungen zum Abschluss eines Staatsvertrages auf Angelegenheiten der Rechtsetzung beziehe. Außerdem sei der Informationszugang aufgrund des Schutzes der Beratungen von Behörden sowie des Kernbereichs exekutiver Eigenverantwortung ausgeschlossen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Exekutiver Kernbereich (Regierungshandeln) Beziehungen zum Bund / zu anderen Bundesländern Anwendungsbereich/Zuständigkeit

Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Urteil: Oberverwaltungsgericht des Saarlandes am 11. Juni 2018

2 A 452/17

Das Oberverwaltungsgericht bestätigt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts und gewährt unter Zurückweisung der Berufung einen Zugangsanspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz zu den hinsichtlich der persönlichen Daten der von den damaligen Fraktionen der Regionalversammlung beschäftigten Personen anonymisierten Fraktionsrechenschaftsberichten sämtlicher Fraktionen der Regionalversammlung und den Prüfberichten. (Quelle: LDA Brandenburg)

Drittbetroffenheit Personenbezogene Daten Anwendungsbereich/Zuständigkeit

Umweltinformationsgesetz (Saarland), Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Urteil: Oberverwaltungsgericht des Saarlandes am 4. Dezember 2017

3 K 107/16

Das Verwaltungsgericht lehnt einen informationsfreiheitsrechtlichen Anspruch des Klägers auf Akteneinsicht in eine Niederschrift über den nicht-öffentlichen Teil einer Sitzung des Ortsrats ab, weil die begehrte Information einem gemeindlicherseits in der Geschäftsordnung der Gemeindeordnung angeordneten besonderen Amtsgeheimnis unterliege, so dass § 3 Nr. 4 IFG dem Informationszugang entgegenstehe. (Quelle: LDA Brandenburg)

Exekutiver Kernbereich (Regierungshandeln) Beziehungen zum Bund / zu anderen Bundesländern Anwendungsbereich/Zuständigkeit

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Gerichtsbescheid: Oberverwaltungsgericht des Saarlandes am 28. April 2017

3 K 159/16

(Entscheidung liegt nicht vor) (Quelle: LDA Brandenburg)

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