Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Umweltinformationsgesetz (Saarland), Umweltinformationsgesetz (Bund)

Urteil: Oberverwaltungsgericht des Saarlandes am 11. Dezember 2020

1 A 230/18

Das Oberverwaltungsgericht bestätigt das erstinstanzliche Urteil und führt aus, dass die Verhandlungen der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Bundesländer einschließlich der Zuarbeit insbesondere der Chefs der Staats- und Senatskanzleien zum Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag 2012 dem „spezifischen Bereich der Wahrnehmung parlamentarischer Angelegenheiten" zuzuordnen seien und der Anwendungsbereich des § 1 Abs. 1 SIFG i. V. m. § 1 Abs. 1 IFG daher nicht eröffnet sei. (Quelle: LDA Brandenburg)

Exekutiver Kernbereich (Regierungshandeln) Beziehungen zum Bund / zu anderen Bundesländern Anwendungsbereich/Zuständigkeit

Informationsfreiheitsgesetz (Saarland), Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Urteil: Oberverwaltungsgericht des Saarlandes am 18. Juni 2018

1 K 644/16

Das Verwaltungsgericht weist die Klage ab, da bereits der Anwendungsbereich des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes nicht eröffnet sei, weil sich das klägerische Begehren auf Informationen zu den Verhandlungen zum Abschluss eines Staatsvertrages auf Angelegenheiten der Rechtsetzung beziehe. Außerdem sei der Informationszugang aufgrund des Schutzes der Beratungen von Behörden sowie des Kernbereichs exekutiver Eigenverantwortung ausgeschlossen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Exekutiver Kernbereich (Regierungshandeln) Beziehungen zum Bund / zu anderen Bundesländern Anwendungsbereich/Zuständigkeit

Umweltinformationsgesetz (Saarland), Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Urteil: Oberverwaltungsgericht des Saarlandes am 4. Dezember 2017

3 K 107/16

Das Verwaltungsgericht lehnt einen informationsfreiheitsrechtlichen Anspruch des Klägers auf Akteneinsicht in eine Niederschrift über den nicht-öffentlichen Teil einer Sitzung des Ortsrats ab, weil die begehrte Information einem gemeindlicherseits in der Geschäftsordnung der Gemeindeordnung angeordneten besonderen Amtsgeheimnis unterliege, so dass § 3 Nr. 4 IFG dem Informationszugang entgegenstehe. (Quelle: LDA Brandenburg)

Exekutiver Kernbereich (Regierungshandeln) Beziehungen zum Bund / zu anderen Bundesländern Anwendungsbereich/Zuständigkeit

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