Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.

Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte


Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.

Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Transparenzgesetz (Hamburg)

Urteil: Verwaltungsgericht Hamburg am 29. November 2017

17 K 7287/16

Das Verwaltungsgericht stellt fest, dass Anwaltsschriftsätze in einem Verwaltungsverfahren zwar regelmäßig nicht urheberrechtlich geschützt sind, im Einzelfall jedoch urheberrechtsfähig sein können. Dies betrifft den verhandelten Fall, in dem es um einen anwaltlichen Schriftsatz im Zusammenhang mit der Untersagung bestimmter werblicher Angaben auf Zigarettenpackungen ging. Dieser hat juristisches Neuland betreten und begründet damit die für den Urheberrechtsschutz erforderliche Schöpfungshöhe. Mit der Gewährung des Informationszugangs würde in das Erstveröffentlichungsrecht eingegriffen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Urheberrecht

Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG)

Beschluss: Verwaltungsgericht Hamburg am 1. November 2012

10 E 2889/12

Mit seinem Beschluss lehnt das Verwaltungsgericht einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ab, da der Anordnungsgrund fehlt. Dem Antragsteller geht es nicht darum, ihm persönlich drohende Nachteile abzuwenden. Das Informationszugangsbegehren richtete sich auf detaillierte Auskünfte über alle von der Antragsgegnerin angebotenen Studiengänge für ein Semester. (Quelle: LDA Brandenburg)

Auskunftserteilung Prozessuales

Informationsfreiheitsgesetz (Hamburg)

Urteil: Verwaltungsgericht Hamburg am 13. Juli 2011

5 K 524/10

Informationen, die im Zusammenhang mit der Untersuchung eines Zusammenhangs zwischen dem Kläger (einem eingetragenen Verein) und der Scientology-Organisation stehen, sind vom Informationsanspruch auf der Grundlage des Hamburgischen Informationsfreiheitsgesetzes nicht umfasst. Nachdem Gesetz besteht der Anspruch nicht für Informationen, die im Zusammenhang mit der Aufgabenwahrnehmung der Arbeitsgruppe Scientology bei der Behörde für Inneres stehen. Dies schließt Informationen ein, die bei anderen Behörden liegen, aber eine innere Verbindung zur Aufgabenwahrnehmung der genannten Arbeitsgruppe aufweisen. Das Urteil enthält eine ausführliche Darlegung zur Vereinbarkeit dieses Ausnahmetatbestands mit höherrangigem Recht. (Quelle: LDA Brandenburg)

Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG)

Urteil: Verwaltungsgericht Hamburg am 30. Oktober 2013

13 K 2920/12

Die durch den Insolvenzverwalter vom Finanzamt begehrte Erteilung eines Auszugs über das Konto der Insolvenzschuldnerin ist als Vorgang der Steuererhebung im Sinne der entsprechenden Vorschrift des Hamburgischen Transparenzgesetzes zu sehen. Nach dieser Regelung besteht kein Anspruch auf Zugang zu solchen Vorgängen. Ein Kontoauszug ist nicht von den eigentlichen Entscheidungen der Steuerfestsetzung und Steuererhebung zu trennen, weil sich aus ihm alle festgesetzten Steuern, die noch offenen Steuerschulden sowie die angefallenen Verzugszinsen ergeben. Das Verwaltungsgericht weist die Klage gegen die verwehrte Herausgabe des Kontoauszugs ab. (Quelle: LDA Brandenburg)

Schutz besonderer Verfahren

Informationsfreiheitsgesetz (Hamburg)

Urteil: Verwaltungsgericht Hamburg am 23. April 2009

19 K 4199/07

Über die vom eigentlichen Gegenstand der Verwaltungstätigkeit gelöste Frage des Informationszugangs hat das Verwaltungsgericht zu entscheiden. Der beklagte Träger der Sozialversicherung wird verpflichtet, dem Insolvenzverwalter Auskunft zu Zahlungen und Vollstreckungsmaßnahmen im Hinblick auf den Insolvenzschuldner zu erteilen. Diesem Anspruch steht nicht entgegen, dass der Antragsteller später Ersatzansprüche gegen die Behörde geltend machen und mit der Auskunft seine Chance für eine zivilrechtliche Auseinandersetzung verbessern will. Die speziellen insolvenzrechtlichen Auskunftsrechte verdrängen nicht den Informationsanspruch. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Konkurrierende Rechtsvorschriften Antragsberechtigung Prozessuales

Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG)

Beschluss: Verwaltungsgericht Hamburg am 12. September 2013

17 E 3432/13

Das Gericht lehnt den Antrag der Kampagne des Volksentscheides über die Hamburger Strom-, Fernwärme- und Gasleitungsnetze auf einstweiligen Rechtsschutz im Zusammenhang mit dem Informationszugang zu Unterlagen über Beteiligungen der Netzgesellschaften und ein Bewertungsgutachten ab. Der Erlass einer einstweiligen Anordnung würde die Hauptsache endgültig vorwegnehmen, da die Erteilung der begehrten Informationen sich später nicht wieder rückgängig machen ließe. Für Altverträge, die vor Erlass des Transparenzgesetzes geschlossen wurden, gilt ein verschärfter Maßstab; Informationszugang wird nur gewährt, soweit das Informationsinteresse das Geheimhaltungsinteresse erheblich überwiegt. Es besteht ein gesteigertes Geheimhaltungsinteresse der Netzgesellschaften, die sich auf den Schutz ihrer Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse berufen können. Das Gericht führt aus, das Informationsinteresse auch der Öffentlichkeit sei zu einem nicht unerheblichen Teil befriedigt, da die Ergebnisse des Gutachtens, die Bewertungsmethoden und die herangezogenen Prämissen publik gemacht wurden. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Interessenabwägung Prozessuales Entwürfe oder Vorarbeiten

Informationsfreiheitsgesetz (Hamburg)

Beschluss: Verwaltungsgericht Hamburg am 6. September 2011

7 K 2696/10

Für die vorliegende Streitigkeit über Ansprüche nach dem Hamburgischen Informationsfreiheitsgesetz (Einsicht des Insolvenzverwalters in Vollstreckungsakten) ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben. Es handelt sich um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit nicht-verfassungsrechtlicher Art, die nicht durch Bundesgesetz ausdrücklich einem anderen Gericht zugewiesen ist. Es geht zudem nicht um eine Streitigkeit über die Vollziehung von Verwaltungsakten, sondern um ein Auskunftsersuchen, das lediglich inhaltlich die Vollstreckungsakte betrifft. Über die Vollstreckung selbst wird hingegen nicht gestritten. (Quelle: LDA Brandenburg)

Prozessuales

Informationsfreiheitsgesetz (Hamburg)

Urteil: Verwaltungsgericht Hamburg am 30. November 2011

17 K 361/11

Gegenstand des Informationszugangsbegehrens sind Kunstwerke in hamburgischen Museen. Ein Zugangsanspruch nach dem Hamburgischen Informationsfreiheitsgesetz ist ausgeschlossen, weil dieser Anspruch bestandskräftig abgelehnt wurde. Das Gesetz sieht eine Ablehnungsfiktion vor, wenn der Antrag nicht innerhalb einer festgelegten Frist beschieden wird. Gegen diese fingierte Ablehnung hat der Antragsteller versäumt, binnen Jahresfrist Widerspruch einzulegen. Die vom Gesetzgeber vorausgesetzte prinzipielle Trennbarkeit der Information vom Informationsträger ist bei den Kunstwerken nicht gegeben, so dass sie nicht als "Aufzeichnung" und somit nicht als Information im Sinne des Gesetzes gelten. Zudem mangelt es an der Amtlichkeit der Informationen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Konkurrierende Rechtsvorschriften Begriffsbestimmung Prozessuales

Informationsfreiheitsgesetz (Hamburg)

Urteil: Verwaltungsgericht Hamburg am 24. Januar 2012

11 K 1996/10

Es besteht kein Anspruch auf Zugang zu Unterlagen eines im Auftrag einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft verwirklichten Bauvorhabens nach dem Hamburgischen Informationsfreiheitsgesetz. Zwar ist der Anwendungsbereich des Gesetzes eröffnet. Hierfür ist es unerheblich, ob sich die begehrten Informationen auf öffentlich-rechtliches oder privat-rechtliches Handeln der genannten Stellen beziehen. Entscheidend ist allein die Charakterisierung der Rechtsträger als öffentlich-rechtlich. Auch hat die Beklagte nicht als Unternehmen am Wettbewerb gehandelt; ihre Tätigkeit war vielmehr der Bedarfsdeckungsverwaltung zuzuordnen und somit nicht von dem entsprechenden Ausschlussgrund des Hamburgischen Informationsfreiheitsgesetz umfasst. Dem Informationszugang steht aber der Ausschlussgrund zum Schutz fiskalischer Interessen der Freien und Hansestadt Hamburg im Wirtschaftsverkehr entgegen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Fiskalische Interessen

Informationsfreiheitsgesetz (Hamburg)

Beschluss: Verwaltungsgericht Hamburg am 4. November 2010

11 K 2221/10

Für das Begehren eines Insolvenzverwalters auf Einsicht in die bei einem Finanzamt geführte Steuerakte des Insolvenzschuldners ist grundsätzlich der Finanzrechtsweg gegeben. Auch ein Streit über die Vollstreckung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis ist ein Streit in Abgabeangelegenheiten. Die bundesrechtlichen Vorschriften der Finanzgerichtsordnung zum Finanzrechtsweg stellen auch für Informationsansprüche aus dem Hamburgischen Informationsfreiheitsgesetz eine abdrängende Sonderzuweisung dar. Das Verwaltungsgericht verweist die Angelegenheit an das zuständige Finanzgericht. (Quelle: LDA Brandenburg)

Konkurrierende Rechtsvorschriften Prozessuales

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