Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.

Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte


Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.

Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Bayerisches Pressegesetz (BayPrG)

Beschluss: Bayerisches Verwaltungsgericht Würzburg am 13. Februar 2015

BAY VG 7 E 15.81 2015 LPG

Bei der hier vorzunehmenden Abwägung zwischen dem durch das Grundrecht der Pressefreiheit geschützten Informationsinteresse des Antragstellers und dem Persönlichkeitsrecht bzw. Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Anmelder der „Pegida“- bzw. „Wügida“-Demonstrationen im Wege praktischer Konkordanz ist zunächst zu berücksichtigen, dass Versammlungen im öffentlichen Raum von vorne herein auf Publizität ausgelegt sind und die Öffentlichkeit in aller Regel ein legitimes Interesse daran hat, zu erfahren, wer hinter einer angezeigten Versammlung steht. Anders als im Falle der „Pegida“-Organisatoren in Dresden gibt es in W. keine konkreten Anhaltspunkte für beabsichtigte Übergriffe auf die Veranstalter der Demonstrationen. Eine bloß abstrakte Gefahr und die Aussage, schlechte Erfahrungen mit der Presse gemacht zu haben sowie Übergriffe aus der linken Szene zu befürchten, ist nicht geeignet, das Informationsinteresse des Antragstellers einzuschränken.

Einstweilige Anordnung: Pegida Wügida Demonstrationen Versammlung Veranstalternamen Schutz persönlicher Daten Abwägung Interesse der Öffentlichkeit

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Das Projekt „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“ wird gefördert von: