Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.

Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte


Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.

Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Richtlinie 90/313/EWG (Umweltinformationsrichtlinie)

Urteil: Gerichtshof der Europäischen Union am 17. Juni 1998

C-321/96

Auch eine Stellungnahme der unteren Verwaltungsbehörden stellt eine "Information über die Umwelt" im Sinne der Richtlinie 90/313 dar. Nach dem Willen des Gemeinschaftsgesetzgebers ist dieser Begriff nach dessen Wortlaut weit auszulegen. So stellen verwaltungstechnische Maßnahmen im Sinne der Richtlinie nur eine allgemeine Erläuterung der Begriffe "Maßnahmen" und "Tätigkeiten" dar. Ein Vorverfahren im Sinne der Ausnahmevorschrift ist ein Verfahren mit gerichtlichem oder quasigerichtlichem Charakter, das einem gerichtlichen oder einem Ermittlungsverfahren zeitlich unmittelbar vorausgeht. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Bearbeitungsfrist Begriffsbestimmung

Sonstige

Urteil: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof am 17. Februar 1998

23 B 95.1954

Außerhalb eines Verwaltungsverfahrens kann ein Rechtsanspruch auf Akteneinsicht in Betracht kommen, wenn der Antragsteller ein berechtigtes Interesse geltend macht (Ermessensentscheidung der Behörde). Im vorliegenden Fall stellt der Verwaltungsgerichtshof jedoch keine Ermessensfehler im Hinblick auf die von der Behörde abgelehnte Akteneinsicht fest. Der Antragsteller interessierte sich vor dem Hintergrund einer Beitragserhebung für Unterlagen über die Erweiterung und Verbesserung einer Entwässerungsanlage. (Quelle: LDA Brandenburg)

Verhaltenskodex für den Zugang zu Rats- und Kommissionsdokumenten

Urteil: Gericht der Europäischen Union am 19. März 1998

T-83/96

Das Gericht weist eine Klage gegen die Verweigerung der Herausgabe von Antworten der Kommission auf Fragen, die ihr von nationalen Gerichten im Hinblick auf die Entscheidung eines bei diesen anhängigen Rechtsstreits gestellt werden, ab. Dies begründet es mit dem Schutz des öffentlichen Interesses. Solange das gerichtliche Verfahren anhängig ist, ist allein das betreffende nationale Gericht aufgrund des nationalen Verfahrensrechts zur Entscheidung über den Zugang zu diesen Informationen befugt. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Konkurrierende Rechtsvorschriften Schutz besonderer Verfahren

Europäische Menschenrechtskonvention

Urteil: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte am 19. Februar 1998

14967/89

In dem Fall "Guerra und andere vs. Italien" stellt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte fest, dass Artikel 10 der Menschenrechtskonvention (freie Meinungsäußerung und Information) es einer Regierung zwar verbietet, den Empfang von Informationen zu verhindern, sie jedoch nicht verpflichtet ist, selbst Informationen einzuholen und zu verbreiten. Geklagt hatten Personen, die geltend machten, über die Auswirkungen einer örtlichen Chemiefabrik nicht ausreichend informiert worden zu sein. Allerdings entschied der Gerichtshof, dass eine Verletzung des Artikels 8 der Menschenrechtskonvention (Achtung des Privat- und Familienlebens) vorlag. Die Entscheidung liegt ausschließlich in englischer und französischer Sprache vor. (Quelle: LDA Brandenburg)

Allgemein zugängliche Quelle

Umweltinformationsgesetz Bund (UIG)

Urteil: Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht am 7. April 1998

3 A 180/96

Das Gericht entscheidet, dass eine Liste über die Prüfgebiete hinsichtlich der FFH- und Vogelschutzrichtlinie in Schleswig-Holstein auf der Grundlage des Umweltinformationsgesetzes offenzulegen ist. Umweltinformationen über die FFH-Schutzwürdigkeit einer bestimmten Fläche berühren jedoch die Vertraulichkeit der Beratungen von Behörden und sind vom Informationsanspruch ausgenommen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Begriffsbestimmung Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess)

Umweltinformationsgesetz Bund (UIG)

Urteil: Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein am 15. September 1998

4 L 139/98

Der Ausnahmetatbetand des Umweltinformationsgesetzes zum Schutz der Vertraulichkeit behördlicher Beratungen ist eng auszulegen; die für die Beratung notwendigen Sachinformationen (hier eine Vorauswahlliste naturschutzrechtlicher Prüfgebiete) fallen nicht darunter. Das Urteil enthält ausführliche Erläuterungen zur Eingrenzung des Beratungsbegriffs; das Urteil Vorinstanz wird geändert. (Quelle: LDA Brandenburg)

Begriffsbestimmung Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess)

Umweltinformationsgesetz Bund (UIG)

Urteil: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg am 10. Juni 1998

10 S 58/97

Vom Begriff der "Umweltinformation" sind nur solche Angaben umfasst, die mittelbar auf den Schutz der im Gesetz genannten Umweltbereiche abzielen. Informationen über abgeschlossene Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen das Umweltrecht gehören nicht dazu, weil sie nur mittelbar zum Umweltschutz beitragen, ihr unmittelbares Ziel aber in der Ahndung von Rechtsverstößen liegt. Diese Informationen sind somit vom Einsichtsanspruch ausgenommen. Während der Dauer eines Gerichts- oder strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens ist der Zugangsanspruch nur hinsichtlich jener Daten ausgeschlossen, die der Behörde auf Grund dieser Verfahren zugehen. Das Urteil des Verwaltungsgerichts wird teilweise geändert. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Begriffsbestimmung Schutz besonderer Verfahren Strafverfolgung

Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG)

Beschluss: Verwaltungsgericht Potsdam am 16. November 1998

2 L 873/98

Die Frage, ob die Klägerin - eine Gemeinde - nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz überhaupt antragsberechtigt ist, wird vom Gericht nicht entschieden, da der begehrten Einsichtnahme in die Akten eines kommunalaufsichtlichen Genehmigungsverfahrens der Ausnahmetatbestand des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes zum Schutz von Akten, die der Aufsicht über eine andere Stelle dienen, entgegensteht. Der Antragstellerin steht vor dem Hintergrund der Geltendmachung von Schadensersatzforderungen aber ein Einsichtsanspruch aus allgemeinen rechtsstaatlichen Gründen zu. Der Landkreis wird im Wege einer Eilanordnung zur Offenlegung der Akten verpflichtet. (Quelle: LDA Brandenburg)

Konkurrierende Rechtsvorschriften Antragsberechtigung Aufsichtsaufgaben

Saarländisches Mediengesetz (SMG)

Urteil: Oberverwaltungsgericht des Saarlandes am 1. April 1998

SL OVG 8 R 27/96 1998 LPG

VG: Die theoretische Möglichkeit dass die Stadt ein Auskunftsersuchen der Klägerin beantwortet hätte, könne ihrem Rechtsschutzbedürfnis nicht entgegen gehalten werden. Die Existenz eines weiteren Auskunftspflichtigen führe im übrigen ohnehin nicht zum Wegfall des Rechtsschutzinteresses. Das Informationsbedürfnis der Presse und der Bevölkerung erstrecke sich nach modernem Staatsverständnis auch und gerade auf den Bereich der Leistungsverwaltung, wo zur Wahrnehmung staatlicher Aufgaben öffentliche Mittel eingesetzt werden. Es komme daher für die Behördeneigenschaft der Beklagten entscheidend darauf an, ob sie als GmbH in gemeindlicher Hand mittelbar öffentliche Verwaltung ausübe. OVG: Auch unter Berücksichtigung des Berufungsvorbringens muss die Leistungsklage der Klägerin Erfolg haben; vorab kann zur Begründung auf die zutreffenden tragenden Ausführungen des Verwaltungsgerichts Bezug genommen werden.

GmbH Behördenbegriff Parkhäuser Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Geschenk für einen Landespolitiker Rechtsschutz Verwaltungsrechtsweg Eigengesellschaft

Saarländisches Mediengesetz (SMG)

Beschluss: Bundesverwaltungsgericht am 19. Juni 1998

BUND BVwG 6 AV 2.98 1998 LPG

Der Antrag ist abzulehnen, denn nach § 719 Abs. 2 ZPO ist die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung nur anzuordnen, wenn die Vollstreckung dem Schuldner einen nicht zu ersetzenden Nachteil bringen würde und nicht ein überwiegendes Interesse des Gläubigers entgegensteht. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesfinanzhofs wird ein Nachteil dann nicht als unersetzlich im Sinne des § 719 Abs. 2 ZPO angesehen, wenn sich der Schuldner durch Unterlassen prozessualer Anträge selbst in die Lage versetzt hat, daß er den zunächst vermeidbaren Nachteil nicht mehr abwenden kann.

Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung Vollstreckungsschutz

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