Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.

Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte


Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.

Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz Saarland (SIFG)

Beschluss: Verwaltungsgericht des Saarlandes am 3. November 2008

5 L 874/08

Der Antrag auf eine einstweilige Anordnung zur Herausgabe von mit dem Bergbau zusammenhängenden Informationen zur Ermittlung von Bewegungen und Veränderungen an der Tagesoberfläche für den Bereich einer Gemeinde in digitaler Form wird unter Verweis auf die unzulässige Vorwegnahme der Hauptsache abgelehnt. In analoger Form stehen die Daten der Antragstellerin teilweise bereits zur Verfügung. Es ist in keiner Weise offensichtlich, dass der Antragstellerin ein Anspruch auf Überlassung der gewünschten Daten in digitaler Form zusteht. Für die Kenntnis der ebenfalls beantragten Daten bestimmter Senkungslinien ist keine Dringlichkeit zu erkennen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Konkurrierende Rechtsvorschriften Prozessuales

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Beschluss: Verwaltungsgericht des Saarlandes am 4. Dezember 2007

10 K 1140/07

Zur Begründung der Versagung der begehrten Prozesskostenhilfe verweist das Verwaltungsgericht auf seine örtliche Unzuständigkeit. Der Anspruch auf Informationserteilung ist gegenüber derjenigen Behörde anzubringen, die zuständigkeitshalber im Besitz der gewünschten Informationen ist. Deren Sitz (vorliegend in einem anderen Bundesland) ist maßgeblich für die örtliche Zuständigkeit des Gerichts. (Quelle: LDA Brandenburg)

Prozessuales

Informationsfreiheitsgesetz Saarland (SIFG)

Urteil: Verwaltungsgericht des Saarlandes am 16. Januar 2008

5 K 130/05

Ob der Kläger einen Anspruch auf Zugang hat, richtet sich nach dem Recht, das zum Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts gilt; unerheblich ist deshalb, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung das Saarländische Umweltinformationsgesetz noch nicht in Kraft getreten war. Der Kläger hat einen Anspruch auf Einsichtnahme in das sein Anwesen betreffende Grubenbild einschließlich der Erstellung von Kopien aus diesen Unterlagen. Bei diesen handelt es sich um Umweltinformationen im Sinne des Umweltinformationsgesetzes. Die Frage des Eigentums an den das Grubenbild wiedergebenden Unterlagen spielt für das Bestehen des umweltinformationsrechtlichen Zugangsanspruchs keine Rolle. Das Bundesberggesetz ist hinsichtlich der Frage des Zugangs zu Umweltinformationen kein Spezialgesetz, sondern tritt hinter dem erst später in Kraft getretenen Umweltinformationsgesetz zurück. (Quelle: LDA Brandenburg)

Missbräuchliche Antragstellung Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Konkurrierende Rechtsvorschriften Personenbezogene Daten Begriffsbestimmung Schutz besonderer Verfahren Fotokopien

Verbraucherinformationsgesetz (VIG)

Urteil: Verwaltungsgericht des Saarlandes am 24. August 2010

3 K 228/10

Auf der Grundlage des Verbraucherinformationsgesetzes durfte das zuständige Landesamt festgestellte Verstöße einer Bäckerei gegen Hygienevorschriften des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs sowie die im Zusammenhang damit getroffene Maßnahme veröffentlichen. Im vorliegenden Fall befand das Gericht, dass das Informationsinteresse der Verbraucher das Geheimhaltungsinteresse der betroffenen Person überwiegt. Der Fall der Informationszugangsgewährung bei solchen Verstößen stellt den gesetzlich beabsichtigten Regelfall dar. (Quelle: LDA Brandenburg)

Drittbetroffenheit Interessenabwägung Personenbezogene Daten Veröffentlichung von Informationen

Umweltinformationsgesetz Saarland (SUIG)

Urteil: Verwaltungsgericht des Saarlandes am 26. April 2012

10 K 822/11

Gegenüber dem saarländischen Innenministerium besteht kein Anspruch auf Übermittlung von Auszügen der Protokolle verschiedener Besprechungen der Ausländerreferenten des Bundes und der Länder. Im Gegensatz zum Umweltinformationsrecht genügt es im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes nicht, dass die Behörde die faktische Verfügungsmöglichkeit über die Unterlagen besitzt. Verfügungsberechtigt ist vielmehr grundsätzlich deren Urheber, also im vorliegenden Fall das Bundesministerium des Innern. Der Informationen suchende Bürger muss sich somit stets an den Urheber der Information halten, um sein Informationsrecht nach dem Informationsfreiheitsgesetz wahrzunehmen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Begriffsbestimmung Prozessuales Beziehungen zum Bund / zu anderen Bundesländern

Saarländisches Mediengesetz (SMG)

Urteil: Verwaltungsgericht des Saarlandes am 21. August 2008

SL VG 1 K 920.07 2008 LPG

Bei einem fehlenden anerkennenswerten und gewichtigen öffentlichen Informationsinteresse und ungeschmälerter Unschuldsvermutung des Beschuldigten ist Zurückhaltung geboten und im Einzelfall allein die Abwägung sachgerecht, den rechtlich geschützten Interessen des Betroffenen Vorrang vor dessen Auskunftsbegehren der Medien einzuräumen und eine Bestätigung zu verweigern.

Informationsfreiheitsgesetz Saarland (SIFG)

Urteil: Verwaltungsgericht des Saarlandes am 24. April 2013

3 K 1544/11

Das Gericht verurteilt ein Kreisjugendamt zur Offenlegung von Aktenvorgängen gegenüber den Klägern zu ihrem Pflegekind, soweit sie selbst betreffende Schreiben und Notizen enthalten sind. Die ursprünglich vollumfänglich beantragte Akteneinsicht in beim Kreisjugendamt geführte Akten über das Pflegekind ist nur eingeschränkt zu gewähren, da sie Material enthalten, das einer gesetzlichen Geheimhaltungspflicht unterliegt. Zu den besonderen Amtsgeheimnissen des § 3 Nr. 4 IFG gehört das Sozialgeheimnis. Die in den Akten enthaltenen Sozialdaten sind zumindest teilweise auch personenbezogene Daten i.S.d. § 5 IFG, so dass es zu einer Überschneidung der Anwendungsbereiche beider Vorschriften kommt. Die Kläger haben jedoch ihr Einsichtsbegehren eingeschränkt und einer Schwärzung eventuell schutzbedürftiger Daten zugestimmt. Die Voraussetzungen für eine teilweise Informationsgewährung liegen vor. Das Einverständnis mit der Unkenntlichmachung der Informationen zu Dritten sorgt für eine Verfahrensbeschleunigung, weil das Beteiligungsverfahrem entbehrlich wird. Die Berufung auf einen unverhältnismäßig hohen Arbeitsaufwand dürfte die Informationsgewährung nur dann beschränken, wenn trotz verlängerter Bearbeitungszeiten und zusätzlicher Gebühren die Funktionsfähigkeit der Behörde und die Wahrnehmung der eigentlichen Sachaufgaben dieser blockiert zu werden droht. (Quelle: LDA Brandenburg)

Drittbetroffenheit (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Aussonderungen Personenbezogene Daten Bestimmtheit des Antrags

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