Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.

Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte


Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.

Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Umweltinformationsgesetz (Hessen)

Beschluss: Hessischer Verwaltungsgerichtshof am 23. Januar 2020

9 A 1466/18

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof lehnt die Anträge auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil der Vorinstanz ab. Er bestätigt deren Auffassung, dass die Rohfassung einer Studie zur Auswirkung von Lärm auf die Bevölkerung eine Umweltinformation darstellt, von einer privatrechtlich organisierten Stelle herauszugeben ist und Ablehnungsgründe des Hessischen Umweltinformationsgesetzes nicht vorliegen. Insbesondere geht der Verwaltungsgerichtshof auf die Argumentation der Beklagten zur Wissenschaftsfreiheit ein. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Urheberrecht Entwürfe oder Vorarbeiten Anwendungsbereich/Zuständigkeit

Hessisches Gesetz über Freiheit und Recht der Presse - Hessisches Pressegesetz (HPresseG)

Urteil: Hessischer Verwaltungsgerichtshof am 23. Februar 2012

HES OVG 8 A 1303/11 2012 LPG

Für die Gewichtung des öffentlichen Informationsinteresses können ein Aktualitätsverlust durch Zeitablauf und der "beabsichtigte Verwertungszweck" berücksichtigt werden. Für die Schutzwürdigkeit des Persönlichkeitsrechts spielen die betroffene Sphäre (Öffentlichkeits-, Privat- oder Intimsphäre), die Funktion und Stellung des Amtswalters in der Behörde und die Schwere und die Folgen einer zu erwartenden Persönlichkeitsbeeinträchtigung eine Rolle.

Schutz der Persönlichkeitsrechte

Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Urteil: Hessischer Verwaltungsgerichtshof am 30. Juli 2015

6 A 1998/13

Die Anwendung des Bundestatistikgesetzes - und damit auch das Statistikgeheimnis - findet auf den in Rede stehenden Vorgang zu den Ergebnissen der für die Monopolkommission durchgeführten Vergleichsberechnungen Anwendung. Die Schutzwirkung tritt unter anderem deshalb ein, weil die zugekauften Datensätze aus privaten Beständen mit den eigenen amtlichen Unterlagen und Daten der Behörde zusammengeführt werden. Der Ausnahmetatbestand des Informationsfreiheitsgesetzes zum Schutz besonderer Amtsgeheimnisse ist damit erfüllt. Das Urteil setzt sich im Zusammenhang mit dem Statistikgeheimnis auch mit der Bestimmung des Begriffs der "statistischen Einzeldaten" in Abgrenzung von dem "statistischen Ergebnis" auseinander. Der Verwaltungsgerichtshof ändert das Urteil der ersten Instanz, die einen Zugangsanspruch noch bejaht hatte. (Quelle: LDA Brandenburg)

(Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Personenbezogene Daten Begriffsbestimmung

Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Urteil: Hessischer Verwaltungsgerichtshof am 11. März 2015

6 A 1071/13

Unter Änderung des Urteils der Vorinstanz entscheidet der Hessische Verwaltungsgerichtshof, dass einem Zugangsanspruch zu Unterlagen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Zusammenhang mit der Aufsicht über eine Bank das nach dem Kreditwesengesetz zu wahrende Berufsgeheimnis entgegensteht. Er bezieht sich insbesondere auf Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, der eine umfassende Geheimhaltung für erforderlich hält. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Aufsichtsaufgaben

Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Urteil: Hessischer Verwaltungsgerichtshof am 29. November 2013

6 A 1293/13

Für die Geltendmachung des im Informationsfreiheitsgesetz vorgesehenen Ausschlussgrundes der nachteiligen Auswirkungen auf die Kontroll- und Aufsichtstätigkeit ist eine im Einzelfall belegbare Gefährdung dieser Aufgaben erforderlich. Einen unverhältnismäßiger Verwaltungsaufwand sieht der Verwaltungsgerichtshof nicht. Die Behörde muss ihre Organisationsstruktur und die organisatorischen Maßnahmen nach den ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten so einrichten, dass sie die für ihren Zuständigkeitsbereich typischen und üblichen Zugangsgesuche reibungslos bearbeiten kann. Schutzwürdigen Belangen Betroffener ist Rechnung zu tragen; hierzu zählen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie die geschützten personenbezogenen Daten Dritter. Im Ergebnis bestätigt der Verwaltungsgerichtshof damit die Entscheidung der Vorinstanz weitgehend. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Interessenabwägung Konkurrierende Rechtsvorschriften Personenbezogene Daten Aufsichtsaufgaben Verwaltungsaufwand

Umweltinformationsgesetz Hessen (HUIG)

Urteil: Hessischer Verwaltungsgerichtshof am 20. März 2007

11 A 1999/06

Die Gewährung der Einsicht in eine Datenbank zu den Einwendungen im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau des Flughafens Frankfurt/Main war rechtmäßig. Der Begriff "Umweltinformationen" ist weit auszulegen und vorliegend anwendbar, der Ausnahmetatbestand der unabgeschlossenen Vervollständigung von Informationen liegt nicht vor und eine Missbrauchsabsicht der Antragsteller ist nicht zu erkennen. Der Antrag ist zudem hinreichend bestimmt. Auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Informationen vom Vorhabenträger teilweise freiwillig zur Verfügung gestellt wurden, ist im Rahmen der Interessenabwägung in nicht zu beanstandender Weise zu Gunsten der Antragsteller entschieden worden. Anspruchsberechtigt waren auch ein Kirchengemeindeverband, Kommunen, eine städtische Gesellschaft sowie eine Bürgerinitiative. (Quelle: LDA Brandenburg)

Begriffsbestimmung Antragsberechtigung Bestimmtheit des Antrags Entwürfe oder Vorarbeiten

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Hessischer Verwaltungsgerichtshof am 30. Juli 2015

6 A 1098113

Die Anwendung des Bundestatistikgesetzes - und damit auch das Statistikgeheimnis - findet auf den in Rede stehenden Vorgang zu den Ergebnissen der für die Monopolkommission durchgeführten Vergleichsberechnungen Anwendung. Die Schutzwirkung tritt unter anderem deshalb ein, weil die zugekauften Datensätze aus privaten Beständen mit den eigenen amtlichen Unterlagen und Daten der Behörde zusammengeführt werden. Der Ausnahmetatbestand des Informationsfreiheitsgesetzes zum Schutz besonderer Amtsgeheimnisse ist damit erfüllt. Das Urteil setzt sich im Zusammenhang mit dem Statistikgeheimnis auch mit der Bestimmung des Begriffs der "statistischen Einzeldaten" in Abgrenzung von dem "statistischen Ergebnis" auseinander. Der Verwaltungsgerichtshof ändert das Urteil der ersten Instanz, die einen Zugangsanspruch noch bejaht hatte. (Quelle: LDA Brandenburg)

(Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Personenbezogene Daten Begriffsbestimmung

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