Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.

Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte


Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.

Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Ausgewählt:
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9 A 209/16

(liegt nicht vor) (Quelle: LDA Brandenburg)

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Beschluss: Verwaltungsgericht Braunschweig am 4. April 2017

9 A 207/16

(liegt nicht vor) (Quelle: LDA Brandenburg)

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Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Braunschweig am 26. Juni 2013

5 A 33/11

Es besteht kein Anspruch auf Zugang zu Messergebnissen, die die beklagte Physikalisch-Technische Bundesanstalt im Rahmen von Testfahrten gewonnen hat. Das Gericht begründet dies mit dem entgegenstehenden Schutz geistigen Eigentums, und zwar insbesondere im Hinblick auf Tätigkeiten aus dem Bereich der Wissenschaft und Forschung. Die Testergebnisse fallen unter den Schutz der Wissenschaftsfreiheit. Dies gilt auch dann, wenn die Anstalt mit den Testreihen nicht ausschließlich einen wissenschaftlichen Ansatz verfolgt hat, sondern auch die Zulassung eines Messgeräts geprüft hat. (Quelle: LDA Brandenburg)

Urheberrecht

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Braunschweig am 17. Oktober 2007

5 A 188/06

Es besteht kein Anspruch auf Übersendung von Prüfungsunterlagen über ein elektronisches Wahlgerät. Dem Informationszugang steht der Schutz geistigen Eigentums entgegen. Dabei ist nicht nur das urheberrechtliche Recht auf Vervielfältigung und Verbreitung, sondern auch das Veröffentlichungsrecht zu berücksichtigen. Das Veröffentlichungsrecht des Geräteherstellers als Urheberin dieser Prüfunterlagen schließt einen Zugang des Klägers aus. Auch handelt es sich um vom Informationsfreiheitsgesetz geschützte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Fehlende Abwägungsmöglichkeiten und die ungleiche Gewichtung von personenbezogenen Daten und Geschäftsgeheimnissen begründen noch nicht die Verfassungswidrigkeit dieser Regelungen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Interessenabwägung Personenbezogene Daten Urheberrecht

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Das Projekt „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“ wird gefördert von: