Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Umweltinformationsgesetz (Brandenburg)

Urteil: Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) am 15. Juli 2021

5 K 486/20

Der Begriff des Missbrauchs ist nicht durch ein direktes Wettbewerbsverhältnis zwischen Antragsteller und Antragsgegner in Bezug auf Windenergieanlagen erfüllt; die entsprechenden Planungen des Antragstellers sind im Rahmen der Interessenabwägung aber zu berücksichtigen. Standardisierte technische Gutachten in einem entsprechenden immissionsschutzrechtlichen Antragsverfahren unterliegen nicht dem Urheberrechtsschutz; ihr Inhalt ist regelmäßig nicht geeignet, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu offenbaren. (Quelle: LDA Brandenburg)

Missbräuchliche Antragstellung Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Urheberrecht

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Beschluss: Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) am 14. Oktober 2013

5 L 196/13

(liegt nicht vor) (Quelle: LDA Brandenburg)

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Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG)

Urteil: Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) am 13. November 2007

3 K 2480/03

Das Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz findet auf Zweckverbände ohne weiteres Anwendung. Der Offenlegung von Protokollen der öffentlichen Vorstandssitzungen und Verbandsversammlungen steht das Steuergeheimnis schon deshalb nicht entgegen, weil in den Sitzungen keine unmittelbar der Abgabenerhebung unterfallenden Vorgänge behandelt werden. Das Gericht erkennt zudem keine Ausschlussgründe zum Schutz überwiegender öffentlicher oder privater Belange, die den Informationszugang beschränken. Die Behörde trägt hierzu außerdem die Beweislast. Selbst wenn, was vom Beklagten nicht geltend gemacht wurde, Informationen über den behördlichen Willensbildungsprozess in den Protokollen vorhanden sein sollten, kann keinesfalls der gesamte Inhalt per se als Darstellung des behördlichen Willensbildungsprozesses angesehen werden. Die entsprechende Ausschlussregelung schützt lediglich den engeren Beratungsvorgang, nicht die ihm zugrundeliegenden Sachinformationen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess) Ablehnungsbegründung

Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG)

Beschluss: Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) am 16. September 2013

3 L 215/13

Strittig waren eine Verwaltungsgebühr für die Akteneinsicht und die Kopierkosten. Das Verwaltungsgericht stellt fest, dass es auf die Rechtsgrundlage der Akteneinsicht nicht ankommt, weil die Verwaltungsgebührensatzung der Stadtverwaltung hier keine Unterscheidung trifft. Die Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung hingegen scheidet als Rechtsgrundlage aus, da die Akteneinsicht vorliegend Unterlagen aus den eigenen Angelegenheiten (Selbstverwaltungsaufgaben, hier: Erhebung von Straßenbaubeiträgen) betrifft. Auf diese Angelegenheiten beziehen sich die Satzungsermächtigungen des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes und der Kommunalabgabenordnung. Die verlangte Gebühr entspricht den Tarifstellen in der gültigen Verwaltungsgebührensatzung. Für die Erhebung von Kosten für das Widerspruchsverfahren ist hingegen keine Rechtsgrundlage ersichtlich. Widerspruchsbescheide gegen Kommunalabgabenbescheide ergehen grundsätzlich gebühren- und auslagenfrei. (Quelle: LDA Brandenburg)

Kosten

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