Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.

Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte


Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.

Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG)

Beschluss: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof am 27. Februar 2017

4 N 16.461

In einem Normenkontrollverfahren entscheidet der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, dass eine Informationsfreiheitssatzung nur dann auf die satzungsrechtliche Generalklausel als Rechtsgrundlage gestützt werden kann, wenn Eingriffe in Grundrechte Dritter von vornherein durch entsprechende Ausnahmetatbestände ausgeschlossen sind. Ortsrechtliche Regelungen können die gesetzlichen Grenzen nicht modifizieren. Daher ist die streitgegenständliche Informationsfreiheitssatzung unwirksam. Sie enthält unter anderem eine Abwägungslösung sowohl für Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse als auch für personenbezogene Daten. Als nicht entscheidungserheblich stuft der Verwaltungsgerichtshof die Frage nach dem Gesetzesvorrang des Art. 36 Bayerisches Datenschutzgesetz ein. Danach hat jeder ein Auskunftsrecht über den Inhalt von Akten öffentlicher Stellen (also auch der Kommunen), der ein berechtigtes, nicht auf entgeltliche Weiterverwendung gerichtetes Interesse glaubhaft darlegt. (Quelle: LDA Brandenburg)

Konkurrierende Rechtsvorschriften

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