Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.

Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte


Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.

Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Beschluss: Verwaltungsgericht Köln am 19. November 2009

6 K 2032/08

Das Verwaltungsgericht hat entschieden, dass öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten wie der Westdeutsche Rundfunk (WDR) zwar grundsätzlich unter den Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen fällt. Ein Informationsanspruch ist jedoch deshalb nicht gegeben, weil sich die vom Kläger begehrten Auskünfte über die Zusammenarbeit der Rundfunkanstalt mit Unternehmen nicht auf eine Verwaltungstätigkeit des Beklagten beziehen. Für die Auslegung des Begriffs der Verwaltungstätigkeit stützt sich das Gericht auf die Auslegung des Behördenbegriffs aus dem Landespressegesetz, da ansonsten der WDR in seiner Rundfunkfreiheit unterschiedlich stark geschützt wäre. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Konkurrierende Rechtsvorschriften Begriffsbestimmung

Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Köln am 3. Juni 2005

27 K 10296/02

Dem vollständigen Zugang zu dem Vertrag zwischen einer Stadt und einem Architekturbüro über die Planung und Betreuung eines Bauvorhabens steht der Schutz personenbezogener Daten entgegen. Zwar unterfallen Einzelangaben über die Verhältnisse von juristischen Personen nicht unmittelbar dem Anwendungsbereich der datenschutzrechtlichen Regelungen, Informationen zu der Vergütung einer nur aus zwei Personen bestehenden Gesellschaft bürgerlichen Rechts lassen jedoch Rückschlüsse auf die einzelne Person zu. Der Architektenvertrag ist deshalb nur unter Schwärzung insbesondere der Honorarvereinbarungen herauszugeben. (Quelle: LDA Brandenburg)

Personenbezogene Daten Begriffsbestimmung

Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Köln am 22. November 2012

13 K 317/12

Das Verwaltungsgericht verpflichtet den Beklagten zur Information des Klägers über den Abschnitt der in Rede stehenden Richtlinie zur Ausübung des Hausrechts in einem Justizgebäude, aus dem die Regelungen zur Rückgabe einbehaltener Gegenstände infolge allgemeiner Zutrittskontrolle hervorgehen. Eine Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit liegt zwar bereits dann vor, wenn ein Schaden zu befürchten ist; erforderlich ist aber eine konkrete Gefahrenlage. Durch die Bekanntgabe der Art und Weise der Rückgabe einbehaltener Gegenstände werden nach Auffassung des Verwaltungsgerichts keine Sicherheitslücken offenbart. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Sicherheitsaspekte

Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Köln am 6. Dezember 2012

13 K 2679/11

Ein Kooperationsvertrag zwischen einer Universität und einem Unternehmen der Pharma-Industrie ist dem Bereich der Forschung zuzuordnen und unterfällt daher nicht dem Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen. Es kommt nicht darauf an, ob das Bekanntwerden des Vertrags die Freiheit von Forschung und Wissenschaft beeinträchtigt oder ob ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Veröffentlichung besteht. Außerdem stehen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse dem Informationszugangsanspruch entgegen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Begriffsbestimmung

Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Köln am 25. November 2005

27 K 6171/03

Der verfahrensrechtliche Einsichtsanspruch Beteiligter schließt deren Akteneinsichtsrecht auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes nicht aus. Vielmehr kann ein am Verwaltungsverfahren Beteiligter bei Fehlen des vom Verwaltungsverfahrensrecht geforderten rechtlichen Interesses auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes Akteneinsicht begehren. Zwar dürften auch in den in Rede stehenden Bauakten personenbezogene Daten enthalten sein; ob hierzu allerdings ein Bauantrag gehört, erscheint fraglich. Diese Frage kann aber dahinstehen, da ein rechtliches Interesse an der Kenntnis der Informationen vorliegt und die Preisgabe auch der in den Baudaten vorhandenen personenbezogenen Daten ausnahmsweise zulässig ist. (Quelle: LDA Brandenburg)

Konkurrierende Rechtsvorschriften Personenbezogene Daten Begriffsbestimmung

Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Beschluss: Verwaltungsgericht Köln am 13. September 2012

13 L 1121/12

Dem Begehren einer Überlassung der Ton-Kopie bzw. Tonbandabschrift zweier Notrufe steht die Vorschrift des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen zum Schutz der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung, insbesondere der Tätigkeit der Staatsanwaltschaften, entgegen, da das Geschehen Gegenstand eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens ist. Der Inhalt der Notrufe kann unter Umständen entscheidende Bedeutung für die strafrechtliche Bewertung der Angelegenheit haben. Darüber hinaus steht der vom Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen geforderte Schutz personenbezogener Daten - hier des Anrufers - dem Informationszugang entgegen. Der Schutzzweck dieser Vorschrift ist nicht auf lebende Personen beschränkt. Das Gericht lehnt den Antrag auf einstweilige Anordnung ab. (Quelle: LDA Brandenburg)

Personenbezogene Daten Sicherheitsaspekte

Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Köln am 16. Juni 2011

6 K 4008/10

Das Verwaltungsgericht weist die Klage eines Prüflings (zweite juristische Staatsprüfung) auf Einsicht in Prüfervermerke zurück. Prüfervermerke gehören zur Tätigkeit des Beklagten im Bereich von Prüfungen und sind damit vom Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen ausgenommen. Wäre das Prüfungsamt verpflichtet, jedermann Zugang zu einem Prüfervermerk zu gewähren, sobald eine Klausur im Examen geschrieben wurde, so wäre die Prüfungsaufgabe sogleich "verbraucht" und könnte nicht mehr für weitere Prüfungen verwendet werden. Dies würde einen nicht unerheblichen Eingriff in die Tätigkeit der Prüfungsämter darstellen. Die Ausnahme vom Anwendungsbereich gilt daher zeitlich unbegrenzt für die gesamte Prüfungstätigkeit. Außerdem verdrängen die abschließenden Vorschriften des Juristenausbildungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zum Umfang der Akteneinsicht durch den Prüfling die Normen des Informationsfreiheitsgesetzes. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Konkurrierende Rechtsvorschriften

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Köln am 27. Januar 2011

6 K 4165/09

Das Verwaltungsgericht weist eine Klage gegen die Verweigerung der Herausgabe von Inhalten eines Mietvertrags zwischen der öffentlich-rechtlich organisierten Eigentümerin eines ehemaligen Flughafens und einem Messeveranstalter sowie der Höhe des Mietzinses ab. Zwar ist der Anspruch auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes nicht schon deshalb ausgeschlossen, weil dem Antragsteller als Journalisten grundsätzlich ein presserechtlicher Anspruch zusteht. Es handelt sich jedoch um Geschäftsgeheimnisse, deren Offenlegung der Betroffene ausdrücklich widersprochen hat. Auch steht der Ausnahmetatbestand des Schutzes vor Beeinträchtigung fiskalischer Interessen des Bundes im Wirtschaftsverkehr der Herausgabe entgegen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Drittbetroffenheit Konkurrierende Rechtsvorschriften Fiskalische Interessen

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Köln am 30. September 2010

13 K 717/09

Der Bundesrechnungshof unterfällt den Vorschriften des Informationsfreiheitsgesetzes im Rahmen seiner verfassungsrechtlich garantierten Stellung als unabhängiges Organ der Finanzkontrolle nicht, weil er auf diesem Gebiet weder Behörde ist noch öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnimmt. Maßgeblich ist, ob und inwieweit der Bundesrechnungshof bzw. seine Mitglieder ihre Aufgaben in richterlicher Unabhängigkeit wahrnehmen. Bei den abschließenden Niederschriften zu den Prüfungen verschiedener Stiftungen, die Zusendungen eines Bundesministeriums erhalten hatten, ist dies der Fall. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Begriffsbestimmung Schutz besonderer Verfahren

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Köln am 7. April 2011

13 K 822/10

Die Veräußerung von Liegenschaften ist zwar insgesamt dem fiskalischen Handeln des Bundes zuzuordnen. Das Schutzgut der "fiskalischen Interessen des Bundes im Wirtschaftsverkehr" aus dem Informationsfreiheitsgesetz umfasst diesen Vorgang jedoch nicht. Geschützt ist vielmehr das Ziel einer Bestimmung der Bundeshaushaltsordnung, nach der Liegenschaften nur zum vollen Wert veräußert werden. Eine Beeinträchtigung kann jedoch nicht mehr erfolgen, da im vorliegenden Fall die Veräußerung abgeschlossen ist. Auch eine Beeinträchtigung künftiger Grundstücksverkäufe ist nicht ausreichend dargelegt. Nach den Grundsätzen der engen Auslegung der Versagungsgründe muss die drohende Beeinträchtigung von hinreichender Wahrscheinlichkeit und hinreichendem Gewicht sein. (Quelle: LDA Brandenburg)

Begriffsbestimmung Fiskalische Interessen

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