Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.

Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte


Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.

Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Arnsberg am 25. Juni 2004

11 K 1254/03

Zur Festlegung der Gebührenhöhe für eine Auskunft auf der Grundlage der Verwaltungsgebührenordnung für das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen kommt es allein auf den Verwaltungsaufwand (Recherche, Zusammenstellung, Erläuterung der Daten) einerseits und den Nutzen für den Antragsteller andererseits an. Die Prüfung der Anwendbarkeit des Informationsfreiheitsgesetzes gehört jedoch nicht zu diesem Aufwand. Ein aus anderen Gründen entstehender Aufwand über 15 Minuten überschreitet den Tatbestand der "einfachen" Auskunft, sodass dafür Kosten erhoben werden können. (Quelle: LDA Brandenburg)

Auskunftserteilung Kosten

Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Beschluss: Verwaltungsgericht Düsseldorf am 4. August 2010

26 L 1223/10

Das Verwaltungsgericht lehnt einen Eilantrag zur Herausgabe von Unterlagen im Zusammenhang mit der Durchführung der "Loveparade" ab. Die Entscheidung lässt offen, ob der presserechtliche Auskunftsanspruch einen Anspruch auf Herausgabe von Unterlagen umfasst. Das Gericht schließt nicht aus, dass der Auskunftsanspruch des Pressegesetzes Nordrhein-Westfalen eine das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen verdrängende Spezialvorschrift darstellt. Durch die Gewährung von Akteneinsicht in Unterlagen, die von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt wurden, könnten zudem die speziellen strafprozessualen Regelungen umgangen werden. (Quelle: LDA Brandenburg)

Auskunftserteilung Konkurrierende Rechtsvorschriften Schutz besonderer Verfahren Strafverfolgung

Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Düsseldorf am 14. Februar 2012

26 K 1653/11

Das Verwaltungsgericht verpflichtet eine kassenärztliche Vereinigung zur Herausgabe von Informationen im Zusammenhang mit den ihr zugewiesenen Regelleistungsvolumen für die Abrechnung vertragsärztlicher Leistungen. Es stellt fest, dass die Angaben bei der Beklagten vorhanden sind, das Auskunftsbegehren hinreichend bestimmt ist sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse oder ein unverhältnismäßiger Verwaltungsaufwand der Offenbarung nicht entgegenstehen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Auskunftserteilung Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Bestimmtheit des Antrags

Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG)

Beschluss: Verwaltungsgericht Hamburg am 1. November 2012

10 E 2889/12

Mit seinem Beschluss lehnt das Verwaltungsgericht einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ab, da der Anordnungsgrund fehlt. Dem Antragsteller geht es nicht darum, ihm persönlich drohende Nachteile abzuwenden. Das Informationszugangsbegehren richtete sich auf detaillierte Auskünfte über alle von der Antragsgegnerin angebotenen Studiengänge für ein Semester. (Quelle: LDA Brandenburg)

Auskunftserteilung Prozessuales

Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG)

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Hamburg am 20. November 2012

5 Bs 246/12

Das Oberverwaltungsgericht bestätigt den Beschluss der Vorinstanz zur Ablehnung des Eilantrags mit der Begründung des fehlenden Anordnungsgrundes. Das Informationszugangsbegehren richtete sich auf detaillierte Auskünfte über alle von der Antragsgegnerin angebotenen Studiengänge für ein Semester. Darüber hinaus stellt das Oberverwaltungsgericht klar, dass sich der Anspruch auf der Grundlage des Hamburgischen Transparenzgesetzes nur auf vorhandene Informationen bezieht und keine Verpflichtung zur Erstellung neuer Informationen beinhaltet. Vorliegend geht es um die Erstellung statistischer Auswertungen aus vorhandenen "Rohdaten". (Quelle: LDA Brandenburg)

Auskunftserteilung Prozessuales

Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am 21. September 2006

17 K 885/05

Der in der Abgabenordnung normierte Schutz des Steuergeheimnisses bezieht sich nicht auf eine Verfügung, die Auskunft darüber gibt, dass und aus welchen Gründen ein abstraktes, nicht auf einen konkreten Steuerfall bezogenes Rechtsgutachten zu einem Steuerverfahren hinzugezogen wurde. Eine solche Verfügung ist auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes herauszugeben. Die Abgabenordnung stellt hier keine besondere, vorrangige Rechtsvorschrift dar. (Quelle: LDA Brandenburg)

Auskunftserteilung (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Konkurrierende Rechtsvorschriften Personenbezogene Daten Prozessuales

Informationsfreiheitsgesetz Berlin (IFG)

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 20. Dezember 2012

6 S 44.12

Ein Journalist begehrte einstweiligen Rechtsschutz gegen die Versagung von Auskünften über verdachtsunabhängige Polizeikontrollen. Das Gericht lehnte den Antrag wegen Vorwegnahme der Hauptsache ab. Zur Begründung eines Anordnungsgrundes (Eilbedürftigkeit) kann weder das Landespressegesetz noch das Informationsfreiheitsgesetz herangezogen werden; es fehlt an einem aktuellen Anlass für das Informationsbegehren. (Quelle: LDA Brandenburg)

Auskunftserteilung Konkurrierende Rechtsvorschriften Prozessuales

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Beschluss: Verwaltungsgericht Berlin am 20. Dezember 2012

27 L 259.12

Das Gericht spricht einem Journalisten einen Anspruch gegen das Bundesministerium der Finanzen auf Auskunft über die Höhe der für Beratungstätigkeiten eines bestimmten Unternehmens gezahlten Honorare zu. Der Anordnungsanspruch wird auf das Berliner Pressegesetz als spezialgesetzliche Regelung gestützt; das Informationsfreiheitsgesetz kommt hierfür nicht in Betracht. Geheimhaltungsvorschriften, insbesondere eine bloß formale Einstufung der Informationen als "geheim", stehen nicht entgegen. Auch eine ausländische juristische Person des Privatrechts kann sich grundsätzlich auf den Schutz ihrer Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse berufen. Ob ein privates Interesse schutzwürdig ist, muss im Wege einer umfassenden Abwägung zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und den entgegenstehenden privaten Interessen ermittelt werden. Die Bewertung des Informationsanliegens obliegt grundsätzlich der Presse selbst. Hintergrund der Entscheidung war die Medienberichterstattung über für Vortragstätigkeiten erhaltene Honorare des Kanzlerkandidaten Steinbrück. (Quelle: LDA Brandenburg)

Auskunftserteilung (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Interessenabwägung Konkurrierende Rechtsvorschriften Begriffsbestimmung

Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG)

Beschluss: Verwaltungsgericht Cottbus am 19. September 2013

1 L 219/13

Das Gericht gibt der Antragsgegnerin - einer juristischen Person des Privatrechts im Eigentum von Bund und Ländern - im Wege einer einstweiligen Anordnung auf Grundlage des Landespressegesetzes auf, einem Pressevertreter Auskunft über bestimmte Informationen zu Verzögerungen bei der Errichtung eines Großflughafens zu erteilen. Vom landespresserechtlichen Behördenbegriff werden auch juristische Personen des Privatrechts erfasst, denen sich die öffentliche Verwaltung zur Erfüllung ihrer Aufgaben bedient und die von ihr beherrscht werden. Weitere Informationszugangsansprüche verneint das Gericht. Es fehlt an den für die Auskunftserteilung nach dem Pressegesetz hinreichend bestimmten Fragen. Das Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz ist vorliegend nicht anwendbar, da die Antragsgegnerin als juristische Personen des Privatrechts vom Anwendungsbereich des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes nicht erfasst wird. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Auskunftserteilung Konkurrierende Rechtsvorschriften Begriffsbestimmung

Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Beschluss: Verwaltungsgericht Düsseldorf am 7. Mai 2008

26 L 719/08

Das Verwaltungsgericht verpflichtet auf dem Wege der einstweiligen Anordnung zur Auskunfterteilung über Maßnahmen zur Wirtschaftsförderung vor dem Hintergrund einer Betriebsverlagerung. Dies stützt es jedoch nicht auf das Informationsfreiheitsgesetz, das nur einen Anspruch für natürliche Personen vorsieht, sondern auf das Pressegesetz, da es sich bei der Antragstellerin um eine Anstalt des öffentlichen Rechts handelte. (Quelle: LDA Brandenburg)

Auskunftserteilung Konkurrierende Rechtsvorschriften

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