Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.

Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte


Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.

Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Düsseldorf am 27. August 2002

3 K 3073/02

Das Verwaltungsgericht weist die Klage des Mitglieds einer Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer (IHK) auf Einsicht in Unterlagen der Rechnungsprüfungsstelle ab. Die Satzung der IHK sieht ein solches Einsichtsrecht nicht vor. Das Informationsfreiheitsgesetzes ist zwar anwendbar, allerdings stellt die Haushalts- Kassen- und Rechnungslegungsordnung der Kammer eine vorrangige Regelung dar, welche die Vorschriften des Informationsfreiheitsgesetzes verdrängt. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Konkurrierende Rechtsvorschriften Antragsberechtigung

Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (IFG M-V)

Urteil: Verwaltungsgericht Greifswald am 9. Oktober 2014

6 A 753/12

Die Regelung des Informationsfreiheitsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern, nach der jede natürliche und juristische Person des Privatrechts Anspruch auf Zugang zu den bei einer Behörde vorhandenen Informationen hat, muss einschränkend dahingehend ausgelegt werden, dass hiervon solche natürliche und juristische Personen des Privatrechts ausgenommen sind, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen oder denen die Erfüllung öffentlicher Aufgaben übertragen wurde oder an denen eine oder mehrere juristische Personen des öffentlichen Rechts mit einer Mehrheit der Anteile oder Stimmen beteiligt sind. Sinn und Zweck des Gesetzes ist es, der besseren Beteiligung der Bürger an exekutiven Entscheidungsprozessen zu dienen. Diesem Zweck würde es zuwiderlaufen, wenn man den Informationsanspruch staatlich beherrschten Unternehmen zuerkennen würde. (Quelle: LDA Brandenburg)

Antragsberechtigung

Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Düsseldorf am 10. Februar 2004

3 K 2/03

Der Geschäftsführer eines Mitglieds der Industrie- und Handelskammer hat auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes einen individuellen Anspruch auf Einsicht in die Unterlagen der Wahl zur Vollversammlung der Kammer. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Konkurrierende Rechtsvorschriften Begriffsbestimmung Antragsberechtigung

Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Düsseldorf am 3. Februar 2006

26 K 1871/04

Wird eine natürliche Person als Antragstellerin von einer juristischen Person des Privatrechts vorgeschoben, um an behördliche Informationen zu gelangen, ist von einer unzulässigen Antragstellung durch die juristische Person selbst auszugehen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Antragsberechtigung

Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Düsseldorf am 3. Februar 2006

26 K 3045/04

Wird eine natürliche Person als Antragstellerin von einer juristischen Person des Privatrechts vorgeschoben, um an behördliche Informationen zu gelangen, ist von einer unzulässigen Antragstellung durch die juristische Person selbst auszugehen. Siehe auch Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 3. Februar 2006, AZ: 26 K 1871/04. (Quelle: LDA Brandenburg)

Antragsberechtigung

Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Düsseldorf am 5. Mai 2006

26 K 721/05

Da juristische Personen des Privatrechts vom Informationszugangsrecht auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen ausgeschlossen, so ist, soweit eine natürliche Person von einer juristischen Person lediglich vorgeschoben wird, um an behördliche Informationen zu gelangen, von einer unzulässigen Antragstellung durch die juristische Person selbst auszugehen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Antragsberechtigung

Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am 21. August 2008

8 B 913/08

Das Oberverwaltungsgericht bestätigt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, das einen Anspruch auf Herausgabe von Fotokopien an einen Journalisten abgelehnt hatte. Inhalt der Unterlagen sind Maßnahmen zur Wirtschaftsförderung vor dem Hintergrund einer Betriebsverlagerung. Ob ein Anspruch aus dem Pressegesetz oder aus dem Informationsfreiheitsgesetz besteht, lässt das Gericht offen: Nach dem Pressegesetz besteht er nicht, da die Auskunft die sachgemäße Durchführung eines schwebenden Verfahrens gefährden könnte. Entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts scheitert der Antrag auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes aber nicht schon daran, dass er als nicht von einer natürlichen Person gestellt anzusehen ist (Strohmann). Es ist unerheblich, ob der Antragsteller die Weitergabe der Information an eine juristische Person beabsichtigt. Wollte man auf diesen Umstand abstellen, liefe dies der gesetzgeberischen Intention des voraussetzungslosen Informationszugangsanspruchs entgegen. Allerdings steht ein Ausnahmetatbestand des Informationsfreiheitsgesetzes (Beeinträchtigung des Erfolgs bevorstehender behördlicher Maßnahmen) der Herausgabe entgegen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Konkurrierende Rechtsvorschriften Antragsberechtigung Gefährdung des Erfolgs behördlicher Maßnahmen Fotokopien

Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG)

Beschluss: Verwaltungsgericht Potsdam am 16. November 1998

2 L 873/98

Die Frage, ob die Klägerin - eine Gemeinde - nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz überhaupt antragsberechtigt ist, wird vom Gericht nicht entschieden, da der begehrten Einsichtnahme in die Akten eines kommunalaufsichtlichen Genehmigungsverfahrens der Ausnahmetatbestand des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes zum Schutz von Akten, die der Aufsicht über eine andere Stelle dienen, entgegensteht. Der Antragstellerin steht vor dem Hintergrund der Geltendmachung von Schadensersatzforderungen aber ein Einsichtsanspruch aus allgemeinen rechtsstaatlichen Gründen zu. Der Landkreis wird im Wege einer Eilanordnung zur Offenlegung der Akten verpflichtet. (Quelle: LDA Brandenburg)

Konkurrierende Rechtsvorschriften Antragsberechtigung Aufsichtsaufgaben

Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Urteil: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am 12. März 2003

8 A 2398/02

Es ist nicht ersichtlich, aus welchem Grund einem Kammerzugehörigen der Einblick in das detaillierte Wahlergebnis zur Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer verwehrt werden könnte. Zwar scheitert ein Anspruch auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen im Falle der Klägerin schon daran, dass sie eine juristische Person ist. Die Auskunftserteilung dürfte danach aber im pflichtgemäßen Ermessen der Beklagten stehen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Konkurrierende Rechtsvorschriften Antragsberechtigung

Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Beschluss: Verwaltungsgericht Düsseldorf am 27. Mai 2008

26 L 845/08

Das Verwaltungsgericht lehnt einen Eilantrag auf Herausgabe von Fotokopien über Maßnahmen zur Wirtschaftsförderung vor dem Hintergrund einer Betriebsverlagerung ab. Dies stützt es auf das Informationsfreiheitsgesetz, das einen Anspruch lediglich für natürliche, nicht aber, wie vorliegend, für juristische Personen vorsieht. Dies gilt auch, wenn eine natürliche Person von einer juristischen Person lediglich vorgeschoben wird, um an behördliche Informationen zu gelangen (Strohmann). In diesem Fall ist von einer unzulässigen Antragstellung durch die juristische Person selbst auszugehen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Antragsberechtigung Fotokopien

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