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Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (UIG NRW)

Urteil: Verwaltungsgericht Minden am 15. November 2002

3 K 1201/02

Das vom Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen geforderte rechtliche Interesse an der Kenntnis personenbezogener Daten ist nicht gegeben, wenn der Antragsteller ausschließlich in Erfahrung bringen will, wer ihn bei der Behörde "angeschwärzt" hat und das Recht oder die Rechtslage des Klägers ohne die Akteneinsicht nicht gefährdet ist. Unter diesen Umständen kommt es auf die weitere Frage, ob überwiegende schutzwürdige Belange der betroffenen Personen der Offenbarung entgegenstehen, nicht mehr an. (Quelle: LDA Brandenburg)

Konkurrierende Rechtsvorschriften Personenbezogene Daten

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