Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.

Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte


Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.

Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Umweltinformationsgesetz Bund (UIG)

Urteil: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am 19. Januar 1995

20 A 1518/93

Weder die Umweltinformationsrichtlinie noch das seit der Entscheidung der Vorinstanz in Kraft getretene Umweltinformationsgesetz sehen ein Recht darauf vor, dass der Zugang zu Informationen durch deren schriftliche Mitteilung erfolgt. Das Oberverwaltungsgericht bestätigt mit der Zurückweisung der Berufung die Entscheidung der Vorinstanz. (Quelle: LDA Brandenburg)

Auskunftserteilung

Umweltinformationsgesetz Bund (UIG)

Urteil: Bayerisches Verwaltungsgericht München am 26. September 1995

16 K 93.4444

Die Geheimhaltungsbedürftigkeit ist von der informationspflichtigen Stelle zumindest soweit darzulegen, dass die Gründe für die Informationszugangsverweigerung noch als triftig erkannt werden, ohne dass geheimhaltungsbedürftige Daten preisgegeben werden. Das Urteil enthält Ausführungen zu Fragen einer offensichtlich missbräuchliche Antragstellung, zum Umgang mit Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen und zum behördlichen Ermessen bezüglich der Art der Informationserteilung. Das Verwaltungsgericht verpflichtet die Beklagte zur Neubescheidung des Informationszugangsbegehrens. (Quelle: LDA Brandenburg)

Auskunftserteilung Missbräuchliche Antragstellung Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Drittbetroffenheit Prozessuales Ablehnungsbegründung

Umweltinformationsgesetz Bund (UIG)

Urteil: Bundesverwaltungsgericht am 6. Dezember 1996

7 C 64.95

Das behördliche Ermessen hinsichtlich der zur Verfügung gestellten Informationsmittel besteht nur, wenn verschiedene Mittel dieselbe Informationseignung besitzen. Die Ablehnung einer beantragten Zugangsart bedarf gewichtiger Gründe. Der Klage auf schriftliche Erteilung einer Auskunft wird damit stattgegeben, nachdem die Vorinstanzen den Informationsanspruch auf die Form der Akteneinsicht beschränkt hatten. (Quelle: LDA Brandenburg)

Auskunftserteilung

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Das Projekt „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“ wird gefördert von: