Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.

Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte


Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.

Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Umweltinformationsgesetz Bund (UIG)

Beschluss: Verwaltungsgericht Berlin am 10. Januar 2006

10 A 215.04

Umweltinformationen i.S.d. UIG liegen auch dann vor, wenn der Schutz der Umwelt nicht der Hauptzweck, jedoch ein wichtiges Zwischenziel der Maßnahme ist. Die Gewährung von Exportkrediten im Bereich der Energieerzeugung kann zumindest teilweise Auswirkungen auf die Umwelt entfalten. Vor allem bei Investitionen von gewissem Gewicht und Dauer, die über die Pflicht zu nachhaltigem Handeln hinauswirken. Eine Ablehnung zum Schutz internationaler Beziehungen ist nur unter engen Voraussetzungen möglich. Es muss ein gewichtiger Grund vorliegen (z.B. Berichterstattungspflichten). (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Begriffsbestimmung Internationale Beziehungen

Umweltinformationsgesetz Bund (UIG)

Urteil: Verwaltungsgericht Berlin am 18. Februar 2015

2 K 48.14

Zu Informationen im Zusammenhang mit einem Vorschlag der Europäischen Kommission zur Änderung der CO2-Grenzwerte für neue Personenkraftwagen muss das zuständige Bundesministerium teilweise Zugang gewähren. Die begehrten Informationen betreffen keine ortsfeste Anlage und enthalten keine Angaben zu konkreten Werten des CO2-Ausstoßes eines Fahrzeugs, mithin handelt es sich nicht um Umweltinformationen über Emissionen. Während die Ausnahmetatbestände zum Schutz vertraulicher Beratungen sowie von internationalen Beziehungen nicht greifen, enthalten die Unterlagen teilweise schutzbedürftige Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse betroffener Unternehmen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Interessenabwägung Begriffsbestimmung Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess) Internationale Beziehungen

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Das Projekt „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“ wird gefördert von: