
Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.
Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte
Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.
Gerichtsentscheidungen
Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit
Zugang zu den Sitzungsprotokollen des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen
OVG 12 B 11.19
Urteil: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg am 17. Dezember 2020
10 S 3000/18
Einsicht in die Bauakte eines Nachbarn zur Statik der Terrasse: Das öffentliche Informationsinteresse überwiegt hier gegenüber dem Schutz personenbezogener Daten (Sachbezug) nach § 5 Abs. 1 Alt. 2 Landesinformationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg. Das öffentliche Informationsinteresse überwiegt, wenn und soweit der Informationszugang zur Abwehr von Gefahren für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder sonstiger schwerwiegender Beeinträchtigungen der Rechte Einzelner geboten ist. (Quelle: LDA Brandenburg)
Urteil: Bundesverwaltungsgericht am 15. Dezember 2020
10 C 25.19
Herr des Geheimnisses ist allein der Auftraggeber. Handelt es sich um eine informationspflichtige Stelle nach dem Informationsfreiheitsgesetz, kann diese sich nicht auf die speziell geregelte Verschwiegenheitspflicht eines in ihrem Auftrag tätigen Wirtschaftsprüfers berufen. Eine amtliche Tätigkeit übt ein Bearbeiter auch dann aus, wenn er in behördlichem Auftrag tätig wird. Nicht als Bearbeiter einzustufen ist jemand, der im Rahmen unterstützender Sekretariatstätigkeiten ohne eigene Gestaltungsmöglichkeit mit Unterlagen umgeht. Das Bundesverwaltungsgericht setzt sich außerdem mit der Vorschrift des Informationsfreiheitsgesetzes zum Schutz vertraulich erhobener oder übermittelter Information auseinander. Es stellt fest, dass die Vertraulichkeit nur bei einem berechtigten Interesse geschützt sein soll bzw. wenn die Behörde in besonderem Maße auf eine vertrauliche Übermittlung angewiesen ist. (Quelle: LDA Brandenburg)
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Personenbezogene Daten Begriffsbestimmung Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess) Gefährdung des Erfolgs behördlicher Maßnahmen
Urteil: Oberverwaltungsgericht des Saarlandes am 11. Dezember 2020
1 A 230/18
Das Oberverwaltungsgericht bestätigt das erstinstanzliche Urteil und führt aus, dass die Verhandlungen der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Bundesländer einschließlich der Zuarbeit insbesondere der Chefs der Staats- und Senatskanzleien zum Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag 2012 dem „spezifischen Bereich der Wahrnehmung parlamentarischer Angelegenheiten" zuzuordnen seien und der Anwendungsbereich des § 1 Abs. 1 SIFG i. V. m. § 1 Abs. 1 IFG daher nicht eröffnet sei. (Quelle: LDA Brandenburg)
Exekutiver Kernbereich (Regierungshandeln) Beziehungen zum Bund / zu anderen Bundesländern Anwendungsbereich/Zuständigkeit
Urteil: Bundesverwaltungsgericht am 15. Dezember 2020
10 C 24.19
Das Bundesverwaltungsgericht weist die Revision gegen das Urteil der Vorinstanz zurück. Es erkennt in dem Antrag auf Informationszugang zu Unterlagen im Zusammenhang mit einer Ausschreibung und Vergabe der Projektträgerschaft Luftfahrtforschung ebenfalls keinen Rechtsmissbrauch und erörtert diesen Gesichtspunkt ausführlich. In der Sache stellt es fest, dass das Informationsfreiheitsgesetz nach Abschluss des Vergabeverfahrens nicht durch Vorschriften der Vergabeverordnung verdrängt wird. Die Vergabeverordnung enthält aber eine vorrangige Vertraulichkeitsregelung im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes. (Quelle: LDA Brandenburg)
Missbräuchliche Antragstellung (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Konkurrierende Rechtsvorschriften
Urteil: Bundesverwaltungsgericht am 24. November 2020
10 C 12.19
Die Prozessbevollmächtigten der Kläger stellten bei Finanzbehörden des Bundes für mehr als 500 geschädigte Anleger gleichlautende Anträge auf Informationszugang. Das Oberverwaltungsgericht hielt dies für rechtsmissbräuchlich, weil es dem Prozessbevollmächtigten allein darum gegangen sei, möglichst weitgehende Gebührenansprüche zu generieren. Dieser Argumentation folgt das Bundesverwaltungsgericht nicht. Es stellt fest, dass das Informationsbegehren der Kläger nicht deshalb rechtsmissbräuchlich ist, weil der Prozessbevollmächtigte sich möglicherweise so verhält. Das ist erst dann anzunehmen, wenn positiv festgestellt wird, dass es einem Antragsteller selbst nicht um die begehrte Information geht, sondern nur um die Gebührenansprüche seines Bevollmächtigten. Da derartige Feststellungen fehlen, ist von einem fortbestehenden Informationsinteresse des vertretenen Antragstellers auszugehen. Das Verhalten des Bevollmächtigten außerhalb des eigenen Mandats ist einem Antragsteller nicht zuzurechnen. Die Sache wird an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen. (Quelle: LDA Brandenburg)
Urteil: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 5. November 2020
12 B 11.19
Das Oberverwaltungsgericht bestätigt im Wesentlichen die Entscheidung der Vorinstanz, die ein weitgehendes Recht auf Zugang zu den Sitzungsprotokollen des Wissenschaftlichen Beirats des Bundesministerium der Finanzen festgestellt hatte. Es nimmt davon jedoch die in den Anlagen zu den Protokollen enthaltenen Vorträge und Gutachten unter Berufung auf den Urheberrechtsschutz aus. (Quelle: LDA Brandenburg)
(Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Personenbezogene Daten Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess) Urheberrecht Internationale Beziehungen Gefährdung des Erfolgs behördlicher Maßnahmen
Urteil: Verwaltungsgericht Stuttgart am 29. Oktober 2020
14 K 2981/19
Der Beklagte durfte ein Gutachten herausgeben, das im Rahmen eines staatsaufsichtlichen Verfahrens eingeholt worden war. Die Informationsgewährung ist nicht wegen zweckwidriger Begründung abzulehnen, da es sich bei dem Informationsanspruch aus dem Landesinformationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg um einen „freien, die Darlegung eines Interesses nicht voraussetzenden Anspruch“ handelt. Eine Vertraulichkeit zwischen der informationspflichtigen Stelle und dem Dritten besteht in einem staatsaufsichtlichen Verfahren aufgrund der staatlichen Kontrollfunktion nicht; die entsprechende Regelung bezweckt allein den Schutz von Hinweisgebern. Der Schutz des Geschäftsgeheimnisses setzt ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse voraus. Wer sich gegen die Rechtsordnung wendet, kann diesen Schutz nicht reklamieren. (Quelle: LDA Brandenburg)
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Personenbezogene Daten Ablehnungsbegründung
Das Projekt „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“ wird gefördert von: