Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Urteil: Bundesverwaltungsgericht am 24. November 2020

10 C 12.19

Die Prozessbevollmächtigten der Kläger stellten bei Finanzbehörden des Bundes für mehr als 500 geschädigte Anleger gleichlautende Anträge auf Informationszugang. Das Oberverwaltungsgericht hielt dies für rechtsmissbräuchlich, weil es dem Prozessbevollmächtigten allein darum gegangen sei, möglichst weitgehende Gebührenansprüche zu generieren. Dieser Argumentation folgt das Bundesverwaltungsgericht nicht. Es stellt fest, dass das Informationsbegehren der Kläger nicht deshalb rechtsmissbräuchlich ist, weil der Prozessbevollmächtigte sich möglicherweise so verhält. Das ist erst dann anzunehmen, wenn positiv festgestellt wird, dass es einem Antragsteller selbst nicht um die begehrte Information geht, sondern nur um die Gebührenansprüche seines Bevollmächtigten. Da derartige Feststellungen fehlen, ist von einem fortbestehenden Informationsinteresse des vertretenen Antragstellers auszugehen. Das Verhalten des Bevollmächtigten außerhalb des eigenen Mandats ist einem Antragsteller nicht zuzurechnen. Die Sache wird an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Missbräuchliche Antragstellung Ablehnungsbegründung

Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Urteil: Bundesverwaltungsgericht am 13. Oktober 2020

10 C 23.19

Das Bundesverwaltungsgericht hält den differenzierten Gebührenrahmen der Informationsgebührenverordnung für ausreichend, um das Verbot einer abschreckenden Gebührenerhebung umzusetzen. Die Gebührenhöhe kann solange unter Berücksichtigung des Verwaltungsaufwands bestimmt werden, wie der Gebührenrahmen nicht überschritten wird. Im Falle eines umfangreicheren Verwaltungsaufwands wird der sich ergebende Betrag am oberen Gebührenrand gekappt. Im Rahmen der Sprungrevision lehnt das Bundesverwaltungsgericht damit die Klage gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin ab. (Quelle: LDA Brandenburg)

Kosten

Sonstige

Beschluss: Bundesverwaltungsgericht am 16. September 2011

20 F 9.11

Das Bundesverwaltungsgericht stellt ein Beschwerdeverfahren gegen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts über die Rechtswidrigkeit einer ministeriellen Sperrerklärung nach Rücknahme der Beschwerde ein. (Quelle: LDA Brandenburg)

Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Urteil: Bundesverwaltungsgericht am 17. Juni 2020

10 C 17.19

Im Gegensatz zur Vorinstanz entscheidet das Bundesverwaltungsgericht, dass es sich bei den Vorschriften des Parteiengesetzes über die Veröffentlichungs- und Berichtspflichten des Präsidenten des Deutschen Bundestages zur Rechenschaftslegung der Parteien und der Entwicklung der Parteienfinanzen einen mit dem Informationszugangsanspruch des Informationsfreiheitsgesetzes identischen sachlichen Regelungsgegenstand handelt. Die spezielleren (abschließenden) Vorschriften des Parteiengesetzes verdrängen somit das allgemeinere Informationsfreiheitsgesetz. Informationen, die über das Parteiengesetz nicht zugänglich sind, können somit auch nach dem Informationsfreiheitsgesetz nicht herausgegeben werden. (Quelle: LDA Brandenburg)

Konkurrierende Rechtsvorschriften Ablehnungsbegründung Anwendungsbereich/Zuständigkeit

Umweltinformationsgesetz (Bund)

Beschluss: Bundesverwaltungsgericht am 22. April 2020

10 B 19.19

Auf die Beschwerde der Beigeladenen wird die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg über die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil vom 29. März 2019 aufgehoben. Die Revision wird zugelassen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Prozessuales

Sonstige, Umweltinformationsgesetz (Bund)

Beschluss: Bundesverwaltungsgericht am 22. April 2020

10 B 18.19

Im Streit um die Herausgabe von Informationen über die Manipulation von Abgastests bei Dieselfahrzeugen weist das Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurück. (Quelle: LDA Brandenburg)

Prozessuales

Informationsfreiheitsgesetz (Bund), § 99 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung

20 F 3.19, Bundesverwaltungsgericht (5.3.2020)

20 F 3.19

In dem diesem Zwischenverfahren zugrunde liegenden Hauptsacheverfahren vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig begehrt der Kläger die Verpflichtung der Beklagten, Unterlagen aus einem Verfahren über die Bauartzulassung von Geschwindigkeitsmessgeräten offenzulegen. Das Oberverwaltungsgericht hatte die Unterlagen nur für teilweise schutzbedürftig gehalten. Den dagegen gerichteten Beschwerden der Behörde und des betroffenen Unternehmens gibt das Bundesverwaltungsgericht statt. Es stellt einen weitgehenden Schutzbedarf wegen Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen fest. Dieser umfasst nicht nur den Inhalt von Dateien, die ein Geschäftsgeheimnis enthalten, sondern verhindert bereits den Zugang zu deren äußeren Merkmalen wie Dateiname, Dateiendung, Dateityp oder Dateigröße. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Ablehnungsbegründung

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Bundesverwaltungsgericht am 24. Mai 2011

7 C 6.10

Das Bundesverwaltungsgericht weist die Revision der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main zurück. Informationen über die Höhe der von einem Unternehmen gehaltenen Stimmrechtsanteile an einer Kapitalgesellschaft erfüllen die Voraussetzungen der spezialgesetzlichen Verschwiegenheitspflicht nicht, wenn sie Gegenstand einer kapitalmarktrechtlichen Veröffentlichungspflicht sind, die im Falle ihrer Nichterfüllung im Wege der Ersatzvornahme durchgesetzt werden kann. Denn damit legt die Rechtsordnung fest, dass ein Interesse an der Nichtverbreitung der Information gerade nicht mehr als berechtigt angesehen wird. (Quelle: LDA Brandenburg)

Allgemein zugängliche Quelle (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Konkurrierende Rechtsvorschriften Aufsichtsaufgaben

Umweltinformationsgesetz (Niedersachsen), Verbraucherinformationsgesetz

Urteil: Bundesverwaltungsgericht am 30. Januar 2020

10 C 11.19

Ein Tierschutzverein begehrte von der Aufsichtsbehörde erfolglos Einsicht in deren Akten über die Kontrolle von Tiertransporten zur beigeladenen Schlachterei. Das Verwaltungsgericht Oldenburg verpflichtete die Beklagte zur Akteneinsicht auf Grundlage des Umweltinformationsgesetzes, das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen jedoch nach dem Verbraucherinformationsgesetz. Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet hingegen, dass ein Anspruch auf Zugang zu Informationen über behauptete Verstöße gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen weder nach dem Umweltinformations- noch nach dem Verbraucherinformationsgesetz besteht, und weist die Klage ab. Das Merkmal der Umwelt erfasst u. a. Tiere als Teil der natürlichen Lebensräume und die Artenvielfalt, tierschutzrechtliche Belange aber nicht. Somit handelt es sich nicht um Umweltinformationen. Das Verbraucherinformationsgesetz berücksichtigt Verstöße gegen tierschutzrechtliche Vorschriften ebenfalls nicht. Sein Zweck ist der Verbraucherschutz und nicht der Tierschutz. Lebende Tiere sind regelmäßig keine Lebensmittel. (Quelle: LDA Brandenburg)

Konkurrierende Rechtsvorschriften Begriffsbestimmung Anwendungsbereich/Zuständigkeit

Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Urteil: Bundesverwaltungsgericht am 30. Januar 2020

10 C 18.19

Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Auffassung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, nach der das im Kreditwesengesetz verankerte Berufsgeheimnis einen Ausschlussgrund gemäß Informationsfreiheitsgesetz darstellt. Diese Verschwiegenheitspflicht steht auch einem verfassungsunmittelbarem presserechtlichen Auskunftsanspruch entgegen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Aufsichtsaufgaben

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