Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Berlin am 27. Juni 2007

2 A 136.06

Eine als juristische Person organisierte Bodenverwertungsgesellschaft ist keine Behörde im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes und nimmt auch keine hoheitlichen Aufgaben wahr, ist also auch nicht Beliehene. Die Behörde (alleinige Gesellschafterin), die sich der Verwertungsgesellschaft zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben bedient ist somit die zuständige Antragsgegnerin für das Informationszugangsbegehren. Das Informationsfreiheitsgesetz begründet nicht selbst ein Zugriffsrecht der Behörde gegen den Beauftragten Dritten, sondern setzt das Bestehen eines solchen Rechts voraus. Dies ist auf der Grundlage des vorliegenden Geschäftsbesorgungsvertrages der Fall. Das Verwaltungsgericht verpflichtet diese Behörde daher, Zugang zu den Informationen über die Kaufpreisermittlung zu einer Liegenschaft zu gewähren. Der Herausgabe dieser Information stehen die Ausnahmetatbestände zum Schutz fiskalischer Interessen des Bundes im Wirtschaftsverkehr, laufender Gerichtsverfahren oder von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nicht entgegen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Bearbeitungsfrist Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Schutz besonderer Verfahren Fiskalische Interessen

Informationsfreiheitsgesetz Saarland (SIFG)

Urteil: Verwaltungsgericht des Saarlandes am 16. Januar 2008

5 K 130/05

Ob der Kläger einen Anspruch auf Zugang hat, richtet sich nach dem Recht, das zum Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts gilt; unerheblich ist deshalb, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung das Saarländische Umweltinformationsgesetz noch nicht in Kraft getreten war. Der Kläger hat einen Anspruch auf Einsichtnahme in das sein Anwesen betreffende Grubenbild einschließlich der Erstellung von Kopien aus diesen Unterlagen. Bei diesen handelt es sich um Umweltinformationen im Sinne des Umweltinformationsgesetzes. Die Frage des Eigentums an den das Grubenbild wiedergebenden Unterlagen spielt für das Bestehen des umweltinformationsrechtlichen Zugangsanspruchs keine Rolle. Das Bundesberggesetz ist hinsichtlich der Frage des Zugangs zu Umweltinformationen kein Spezialgesetz, sondern tritt hinter dem erst später in Kraft getretenen Umweltinformationsgesetz zurück. (Quelle: LDA Brandenburg)

Missbräuchliche Antragstellung Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Konkurrierende Rechtsvorschriften Personenbezogene Daten Begriffsbestimmung Schutz besonderer Verfahren Fotokopien

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Berlin am 11. Juni 2008

2 A 69.07

Das Verwaltungsgericht lehnt die Klage auf Einsicht in den Betreibervertrag für die Erhebung von LKW-Maut auf deutschen Autobahnen ab, da diese negative Auswirkungen auf zwei Schiedsverfahren mit dem Betreiber haben könnten. Die Schiedsverfahren sind wie Gerichtsverfahren im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes zu behandeln. (Quelle: LDA Brandenburg)

Schutz besonderer Verfahren

Sonstige

Beschluss: Verwaltungsgericht Köln am 16. Juli 2008

6 L 990/08

Das Verwaltungsgericht lehnt den Antrag auf einstweilige Anordnung im Zusammenhang mit einem an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit gerichteten Auskunftsbegehren ab. Die Entscheidung beruht im Wesentlichen auf dem Landespressegesetz Nordrhein-Westfalen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Schutz besonderer Verfahren Gefährdung des Erfolgs behördlicher Maßnahmen

Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Düsseldorf am 17. Oktober 2008

26 K 2066/08

Ein Deichverband ist verpflichtet, ein im Rahmen eines selbständigen Beweisverfahren gegen ein Ingenieurbüro erstelltes Sachverständigengutachten als Fotokopie herauszugeben. Eine erhebliche Beeinträchtigung des Beweissicherungsverfahrens ist durch die Offenlegung nicht ersichtlich. § 299 Abs. 2 Zivilprozessordnung ist zudem keine besondere Rechtsvorschrift im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen, die einer Akteneinsicht entgegenstünde. (Quelle: LDA Brandenburg)

Konkurrierende Rechtsvorschriften Schutz besonderer Verfahren

Informationsfreiheitsgesetz (Thüringen)

Urteil: Verwaltungsgericht Weimar am 23. Oktober 2008

1 K 583/08

Ein Antrag auf Einsicht in den bei den Akten eines Thüringer Ministeriums befindlichen Prüfungsvermerk des Thüringer Rechnungshofs kann von dem Ministerium nicht entschieden werden, da ihm die Verfügungsberechtigung fehlt. Das Bundesinformationsfreiheitsgesetz (auf welches das Thüringer Informationsfreiheitsgesetz insoweit verweist) hat zur Vermeidung eines sogenannten "Behörden-Shoppings" mit der Forderung nach der Verfügungsberechtigung ein "zuständigkeitssteuerndes Tatbestandsmerkmal" geschaffen, das über die faktische Verfügungsmöglichkeit der Behörde über die Information hinausgeht. Verfügungsbefugt ist ausschließlich der Rechnungshof. Auch diesem gegenüber besteht kein Zugangsanspruch, da er dem Anwendungsbereich des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes nicht unterfällt und es sich um Informationen aus einem laufenden Verfahren handelt, die das Gesetz vom Zugangsanspruch ausnimmt. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Schutz besonderer Verfahren Antragsberechtigung

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Frankfurt am Main am 11. November 2008

7 E 1675/07 (2)

Das Verwaltungsgericht weist eine Klage gegen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht auf Akteneinsicht wegen Untersuchungen zu einem möglichen Insiderhandel und zu Verstößen gegen Publizitätspflichten im Zusammenhang mit Verzögerungen bei der Fertigstellung eines Großraumflugzeugs ab. Zwar ist die für die Gewährung des Informationszugangs erforderliche Verfügungsberechtigung über die Informationen nicht deshalb entfallen, weil die Bundesanstalt ihre Originalakten der Staatsanwaltschaft übergeben hat und diese dort Bestandteil eines laufenden Ermittlungsverfahrens sind. Nach dem Informationsfreiheitsgesetz besteht aber kein Informationsanspruch, wenn das Bekanntwerden der Informationen nachteilige Auswirkungen auf die Durchführung strafrechtlicher Ermittlungen haben könne. Dieser Ausnahmetatbestand ist vorliegend erfüllt. (Quelle: LDA Brandenburg)

Begriffsbestimmung Schutz besonderer Verfahren Aufsichtsaufgaben Strafverfolgung

Sonstige

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am 25. März 2009

5 B 1184/08

Die Verschwiegenheitspflicht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ähnelt dem Steuergeheimnis, das in vergleichbarer Weise das Vertrauen der jeweils Betroffenen stärken und ihm den Grund nehmen soll, die von ihm verlangten Informationen zu verweigern. Der Bundesbeauftragte ist daher auch gegenüber der Presse nicht zu einer konkreten Auskunftserteilung über noch andauernde Ermittlungen und vorläufige Erkenntnisse verpflichtet. (Quelle: LDA Brandenburg)

(Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Schutz besonderer Verfahren

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Berlin am 26. Juni 2009

2 A 62.08

Gegenstand des Informationsbegehrens war ein außergerichtlicher Vergleich zwischen dem Bundesverkehrsministerium und einem Dritten. Im Hinblick auf die geltend gemachten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sieht das Verwaltungsgericht die Voraussetzungen für eine Geheimhaltung (u.a. aufgrund der Offenkundigkeit der Informationen) teilweise als nicht gegeben. Andere Informationen wurden jedoch zu Recht geheim gehalten, da ihre Bekanntgabe geeignet ist, die Wettbewerbsposition der betroffenen Unternehmen nachteilig zu beeinflussen. Auch könne das Bekanntwerden von Informationen aus dem Vergleich nachteilige Auswirkungen auf die Durchführung eines laufenden Gerichtsverfahrens haben. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die öffentliche Hand Informationen zurückhalten kann, die der Bürger benötigt, um etwa in einem Amtshaftungsprozess die Rechtswidrigkeit staatlichen Handelns nachzuweisen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Schutz besonderer Verfahren

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Beschluss: Verwaltungsgericht Frankfurt am Main am 10. Juli 2009

7 L 1560/09.F(1)

Das Verwaltungsgericht lehnt den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, Einsicht in Akten zur Aufsicht über eine Aktiengesellschaft zu gewähren, ab. Vor dem Hintergrund noch andauernder Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gefährdet die begehrte Akteneinsicht den Untersuchungszweck. Hier kommt der Ausschlussgrund des Informationsfreiheitsgesetzes zum Tragen, nach dem es ausreicht, dass das Bekanntwerden der Informationen nachteilige Auswirkungen auf die Durchführungen strafrechtlicher Ermittlungen haben könnte. Durch diese Vorschrift, die den Schutz der Rechtspflege und Rechtsdurchsetzung bezweckt, wird der Informationszugang für die Dauer eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens in der Regel ausgeschlossen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Schutz besonderer Verfahren Aufsichtsaufgaben Strafverfolgung