Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.

Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte


Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.

Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

Ergebnisse filtern

Ausgewählt:
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Düsseldorf am 3. Februar 2006

26 K 3045/04

Wird eine natürliche Person als Antragstellerin von einer juristischen Person des Privatrechts vorgeschoben, um an behördliche Informationen zu gelangen, ist von einer unzulässigen Antragstellung durch die juristische Person selbst auszugehen. Siehe auch Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 3. Februar 2006, AZ: 26 K 1871/04. (Quelle: LDA Brandenburg)

Antragsberechtigung

Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Düsseldorf am 5. Mai 2006

26 K 721/05

Da juristische Personen des Privatrechts vom Informationszugangsrecht auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen ausgeschlossen, so ist, soweit eine natürliche Person von einer juristischen Person lediglich vorgeschoben wird, um an behördliche Informationen zu gelangen, von einer unzulässigen Antragstellung durch die juristische Person selbst auszugehen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Antragsberechtigung

Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Urteil: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am 9. November 2006

8 A 1679/04

Das Oberverwaltungsgericht bestätigt die Anwendbarkeit des Informationsfreiheitsgesetzes auf die Industrie- und Handelskammer (IHK). Durch die landesgesetzliche Einräumung eines eigenständigen Informationszugangsanspruchs wird der bundesweit einheitliche Vollzug des IHK-Gesetzes durch die Kammern nicht in Frage gestellt. Es besteht zudem kein Anlass, anzunehmen, dieses Gesetz könnte durch einen absichtsvollen Regelungsverzicht eine Sperrwirkung entfalten. Auch die Wahlordnung der IHK ist keine dem Informationsfreiheitsgesetz vorrangige Regelung. Die Stellung des Klägers als Mitglied der Vollversammlung der IHK schränkt seine Antragsberechtigung als natürliche Person nicht ein. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Konkurrierende Rechtsvorschriften Personenbezogene Daten Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess) Antragsberechtigung

Umweltinformationsgesetz Hessen (HUIG)

Urteil: Hessischer Verwaltungsgerichtshof am 20. März 2007

11 A 1999/06

Die Gewährung der Einsicht in eine Datenbank zu den Einwendungen im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau des Flughafens Frankfurt/Main war rechtmäßig. Der Begriff "Umweltinformationen" ist weit auszulegen und vorliegend anwendbar, der Ausnahmetatbestand der unabgeschlossenen Vervollständigung von Informationen liegt nicht vor und eine Missbrauchsabsicht der Antragsteller ist nicht zu erkennen. Der Antrag ist zudem hinreichend bestimmt. Auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Informationen vom Vorhabenträger teilweise freiwillig zur Verfügung gestellt wurden, ist im Rahmen der Interessenabwägung in nicht zu beanstandender Weise zu Gunsten der Antragsteller entschieden worden. Anspruchsberechtigt waren auch ein Kirchengemeindeverband, Kommunen, eine städtische Gesellschaft sowie eine Bürgerinitiative. (Quelle: LDA Brandenburg)

Begriffsbestimmung Antragsberechtigung Bestimmtheit des Antrags Entwürfe oder Vorarbeiten

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Düsseldorf am 20. April 2007

26 K 5324/06

Das Informationsfreiheitsgesetz wird als Anspruchsgrundlage für den Informationszugang eines Insolvenzverwalters gegenüber einem Träger der Sozialversicherung nicht durch die Vorschriften der Insolvenzverordnung, mit denen lediglich die Informationspflicht des Insolvenzschuldners gegenüber dem Insolvenzverwalter geregelt wird, verdrängt. Auch steht der Ausnahmetatbestand des Informationsfreiheitsgesetzes zum Schutz der wirtschaftlichen Interessen der Sozialversicherungen dem Zugang nicht entgegen. Auskünfte über die Beitragszahlungen des Insolvenzschuldners vermögen wirtschaftliche Interessen des Versicherungsträgers nicht zu beeinträchtigen. Dem Anspruch steht zudem nicht entgegen, dass der Kläger die Informationen auf dem Wege der Insolvenzanfechtung mit dem Ziel der Rückzahlung von Sozialversicherungsbeträgen nutzen kann. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Konkurrierende Rechtsvorschriften Antragsberechtigung Prozessuales

Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Beschluss: Verwaltungsgericht Düsseldorf am 27. Mai 2008

26 L 845/08

Das Verwaltungsgericht lehnt einen Eilantrag auf Herausgabe von Fotokopien über Maßnahmen zur Wirtschaftsförderung vor dem Hintergrund einer Betriebsverlagerung ab. Dies stützt es auf das Informationsfreiheitsgesetz, das einen Anspruch lediglich für natürliche, nicht aber, wie vorliegend, für juristische Personen vorsieht. Dies gilt auch, wenn eine natürliche Person von einer juristischen Person lediglich vorgeschoben wird, um an behördliche Informationen zu gelangen (Strohmann). In diesem Fall ist von einer unzulässigen Antragstellung durch die juristische Person selbst auszugehen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Antragsberechtigung Fotokopien

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am 28. Juli 2008

8 A 1548/07

Das Oberverwaltungsgericht lehnt den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil der Vorinstanz ab. Das Insolvenzrecht schließt den Informationszugangsanspruch eines Insolvenzverwalters gegenüber einem Sozialversicherungsträger auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes nicht aus. (Quelle: LDA Brandenburg)

Konkurrierende Rechtsvorschriften Antragsberechtigung

Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am 21. August 2008

8 B 913/08

Das Oberverwaltungsgericht bestätigt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, das einen Anspruch auf Herausgabe von Fotokopien an einen Journalisten abgelehnt hatte. Inhalt der Unterlagen sind Maßnahmen zur Wirtschaftsförderung vor dem Hintergrund einer Betriebsverlagerung. Ob ein Anspruch aus dem Pressegesetz oder aus dem Informationsfreiheitsgesetz besteht, lässt das Gericht offen: Nach dem Pressegesetz besteht er nicht, da die Auskunft die sachgemäße Durchführung eines schwebenden Verfahrens gefährden könnte. Entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts scheitert der Antrag auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes aber nicht schon daran, dass er als nicht von einer natürlichen Person gestellt anzusehen ist (Strohmann). Es ist unerheblich, ob der Antragsteller die Weitergabe der Information an eine juristische Person beabsichtigt. Wollte man auf diesen Umstand abstellen, liefe dies der gesetzgeberischen Intention des voraussetzungslosen Informationszugangsanspruchs entgegen. Allerdings steht ein Ausnahmetatbestand des Informationsfreiheitsgesetzes (Beeinträchtigung des Erfolgs bevorstehender behördlicher Maßnahmen) der Herausgabe entgegen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Konkurrierende Rechtsvorschriften Antragsberechtigung Gefährdung des Erfolgs behördlicher Maßnahmen Fotokopien

Informationsfreiheitsgesetz (Thüringen)

Urteil: Verwaltungsgericht Weimar am 23. Oktober 2008

1 K 583/08

Ein Antrag auf Einsicht in den bei den Akten eines Thüringer Ministeriums befindlichen Prüfungsvermerk des Thüringer Rechnungshofs kann von dem Ministerium nicht entschieden werden, da ihm die Verfügungsberechtigung fehlt. Das Bundesinformationsfreiheitsgesetz (auf welches das Thüringer Informationsfreiheitsgesetz insoweit verweist) hat zur Vermeidung eines sogenannten "Behörden-Shoppings" mit der Forderung nach der Verfügungsberechtigung ein "zuständigkeitssteuerndes Tatbestandsmerkmal" geschaffen, das über die faktische Verfügungsmöglichkeit der Behörde über die Information hinausgeht. Verfügungsbefugt ist ausschließlich der Rechnungshof. Auch diesem gegenüber besteht kein Zugangsanspruch, da er dem Anwendungsbereich des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes nicht unterfällt und es sich um Informationen aus einem laufenden Verfahren handelt, die das Gesetz vom Zugangsanspruch ausnimmt. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Schutz besonderer Verfahren Antragsberechtigung

Informationsfreiheitsgesetz (Hamburg)

Urteil: Verwaltungsgericht Hamburg am 23. April 2009

19 K 4199/07

Über die vom eigentlichen Gegenstand der Verwaltungstätigkeit gelöste Frage des Informationszugangs hat das Verwaltungsgericht zu entscheiden. Der beklagte Träger der Sozialversicherung wird verpflichtet, dem Insolvenzverwalter Auskunft zu Zahlungen und Vollstreckungsmaßnahmen im Hinblick auf den Insolvenzschuldner zu erteilen. Diesem Anspruch steht nicht entgegen, dass der Antragsteller später Ersatzansprüche gegen die Behörde geltend machen und mit der Auskunft seine Chance für eine zivilrechtliche Auseinandersetzung verbessern will. Die speziellen insolvenzrechtlichen Auskunftsrechte verdrängen nicht den Informationsanspruch. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Konkurrierende Rechtsvorschriften Antragsberechtigung Prozessuales

Das Projekt „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“ wird gefördert von: