Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.

Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte


Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.

Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Pressegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landespressegesetz NRW)

Urteil: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am 19. August 1985

NRW OVG 4 A 1050/81 1985 LPG

Der Beklagte ist keine Behörde im Sinne der Vorschrift § 4 PresseG. Er ist zwar in der Form einer rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts organisiert, übt jedoch (mit Ausnahme der Gebühreneinziehung und der Vergabe von Sendezeiten für Dritte) keine staatliche Verwaltungstätigkeit aus. Die Veranstaltung von Rundfunksendungen ist nicht mittelbare Staatsverwaltung. Werden Rundfunk und Presse wegen gleichgerichteter Interessenlage auf eine Stufe gestellt, so kann nicht davon ausgegangen werden, dass sie im Verhältnis zueinander unterschiedlich behandelt und dem Rudfung gegenüber der Presse einseitig Auskunftspflichten bezüglich seiner Tätigkeiten auferlegt werden sollten.

Behördenbegriff ARD WDR Rundfunk Fernsehen

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Das Projekt „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“ wird gefördert von: