Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.

Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte


Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.

Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Berliner Pressegesetz

Urteil: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 25. Juli 1995

BER OVG 8 B 16/94 1995 LPG

Dem Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen stehen keine Auskunftsverweigerungsrechte zu, wenn ein Presseorgan eine bei der Behörde bereits vorhandene, nach Versicherungsunternehmen und Versicherungssparten aufgeschlüsselte Auskunft über die Zahlen der Beschwerdestatistik für ein bestimmtes Jahr verlangt; insbesondere erfaßt der landesrechtlich geregelte Auskunftsanspruch auch Bundesbehörden. Das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen ist verpflichtet, den Medien Auskunft hinsichtlich der nach Versicherungsunternehmen und der sechs Versicherungssparten Lebens-, Kranken-, Haftpflicht-, Hausrat-, Kfz-Versicherung und Allgemeine Unfallversicherung bereits aufgeschlüsselten Zahlen der Beschwerdestatistik für das Jahr 1991 zu erteilen. Der in § 4 Abs. 1 LPG gesetzlich geregelte Auskunftsanspruch erfaßt "die Behörden", d.h. alle Behörden mit Sitz im Geltungsbereich des Landespressegesetzes, also mit Sitz im Land Berlin. Der eindeutige Wortlaut des Gesetzes gestattet keine Differenzierung nach Landes- und Bundesbehörden.

Versicherungsunternehmen Versicherungsaufsicht Versicherungskonzerne Lebens-, Kranken-, Sachversicherungsunternehmen Zahlen der Beschwerdestatistik

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Das Projekt „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“ wird gefördert von: