Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.

Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte


Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.

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Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Pressegesetz des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Landespressegesetz - BbgPG)

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 28. Oktober 2011

BER OVG 10 S 33.11 2011 LPG

1. Vertreter der Presse haben einen Anspruch aus § 5 Abs. 1 BbgPG auf Auskünfte im Zusammenhang mit der Tätigkeit von 13 Richtern und eines Staatsanwalts im Land Brandenburg, bei denen Hinweise auf eine frühere Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen DDR bestehen, soweit eine Auskunft in anonymisierter Form möglich ist, die keine Rückschlüsse auf die konkret Betroffenen zulässt. Dies ist in Bezug auf Auskünfte über die Einsatzbereiche bzw. die Tätigkeitsfelder der betroffenen Richter der Fall. Dagegen besteht hinsichtlich der namentlichen Nennung der betroffenen Bediensteten sowie des Einsatzbereichs des Staatsanwalts ein Auskunftsverweigerungsrecht gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 BbgPG, weil insoweit die jeweiligen privaten Interessen das Auskunftsinteresse überwiegen. 2. Der Auskunftsanspruch aus § 5 Abs. 1 BbgPG für Vertreter der Presse wird, soweit es um Auskunft über Vorgänge geht, die ihren Ursprung in den Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR haben, von den Vorschriften des StUG verdrängt.

Brandenburger Richter Stasi

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Das Projekt „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“ wird gefördert von: