Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.

Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte


Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.

Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

Ergebnisse filtern

Ausgewählt:
1 - 4 of 4
Informationsweiterverwendungsgesetz

Urteil: Bundesverwaltungsgericht am 14. April 2016

7 C 12.14 6

Auch solche Informationen, die eine Behörde von sich aus veröffentlicht und damit allgemein zugänglich macht, unterfallen der Anwendbarkeit des Informationsweiterverwendungsgesetzes, und zwar ohne dass daran ein individueller Informationszugangsanspruch auf der Grundlage beispielsweise eines Informationsfreiheitsgesetzes bestehen muss. Konkret geht es um Ausschreibungstexte für öffentliche Aufträge, die von der zuständigen Stelle über eine von Dritten betriebene Vergabeplattform im Internet veröffentlicht werden. Die Texte müssen im Ergebnis des Urteils allen Interessenten unverzüglich nach ihrer Veröffentlichung zur Verfügung gestellt werden. (Quelle: LDA Brandenburg)

Allgemein zugängliche Quelle Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Begriffsbestimmung Veröffentlichung von Informationen

Europäische Menschenrechtskonvention

Urteil: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte am 8. November 2016

18030/11

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellt fest, dass die Weigerung einer ungarischen Behörde, Informationen über die Arbeit von Pflichtverteidigern gegenüber einer Nichtregierungsorganisation offenzulegen, gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung aus Artikel 10 Europäische Menschenrechtskonvention verstößt. Die Weigerung behindert die Antragstellerin nämlich darin, in einer Sache von allgemeinem Interesse durch die Informationen zu einer öffentlichen Debatte beizutragen. Von dem Antrag sind zwar personenbezogene Daten im Sinne des Artikel 8 Europäische Menschenrechtskonvention betroffen (Namen der Verteidiger sowie Anzahl der Beauftragungen in bestimmten Verfahren), diese sind jedoch der öffentlichen Sphäre und nicht dem Privatleben der Betroffenen zuzurechnen. Die Entscheidung liegt ausschließlich in englischer und französischer Sprache vor. (Quelle: LDA Brandenburg)

Allgemein zugängliche Quelle Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Interessenabwägung Personenbezogene Daten

Informationsfreiheitsgesetz (Baden-Württemberg)

Beschluss: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg am 11. Oktober 2016

1 S 1122/16

Bei einer Behörde vorhandene juristische Fachliteratur, die von jedermann im Handel frei erworben werden kann, ist als allgemein zugängliche Publikation keine amtliche Information i. S. d. § 3 Nr. 3 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG). Ein Anspruch auf Einsicht in solche juristische Fachliteratur bei der Behörde nach § 1 Abs. 2 LIFG besteht daher nicht. (Quelle: LDA Brandenburg)

Allgemein zugängliche Quelle Begriffsbestimmung Ablehnungsbegründung

Informationsweiterverwendungsgesetz

Urteil: Bundesverwaltungsgericht am 14. April 2016

7 C 12.14

Auch solche Informationen, die eine Behörde von sich aus veröffentlicht und damit allgemein zugänglich macht, unterfallen der Anwendbarkeit des Informationsweiterverwendungsgesetzes, und zwar ohne dass daran ein individueller Informationszugangsanspruch auf der Grundlage beispielsweise eines Informationsfreiheitsgesetzes bestehen muss. Konkret geht es um Ausschreibungstexte für öffentliche Aufträge, die von der zuständigen Stelle über eine von Dritten betriebene Vergabeplattform im Internet veröffentlicht werden. Die Texte müssen im Ergebnis des Urteils allen Interessenten unverzüglich nach ihrer Veröffentlichung zur Verfügung gestellt werden. (Quelle: LDA Brandenburg)

Allgemein zugängliche Quelle Begriffsbestimmung Veröffentlichung von Informationen Anwendungsbereich/Zuständigkeit

1 - 4 of 4

Das Projekt „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“ wird gefördert von: