Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz (Rheinland-Pfalz)

Urteil: Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße am 16. Dezember 2009

4 K 694/09

Das Landesinformationsfreiheitsgesetz gilt nicht für öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten und damit nach Sinn und Zweck dieser Ausnahmevorschrift auch nicht für die beklagte Landesmedienzentrale. Der Herausgabe des vom Kläger beantragten Gutachtens zur Verfolgung von vermeintlich im Ausland befindlichen Erotik-Anbietern steht außerdem die Möglichkeit entgegen, dass diese sich mittels neuer Verschleierungstaktik dem möglichen aufsichtsbehördlichen Eingreifen entziehen (Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit). (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Sicherheitsaspekte

Informationsfreiheitsgesetz (Rheinland-Pfalz)

Urteil: Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße am 7. April 2014

4 K 726/13

Das Verwaltungsgericht verpflichtet eine Gemeinde, einem Anwohner Unterlagen über die Kostenkalkulation einer gemeindeeigenen GmbH zur Verfügung zu stellen, aus denen sich die Zusammensetzung der Endverbraucherpreise für die Nahwärmeversorgung ergibt. Die Berufung auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse ist der öffentlichen Hand grundsätzlich verwehrt. Der Staat kann nicht gleichzeitig Adressat und Berechtigter der Grundrechte sein. Dies gilt auch für juristische Personen des Privatrechts, soweit diese öffentliche Aufgaben der Daseinsvorsorge - insbesondere unter Anschluss- und Benutzungszwang - wahrnehmen. Bei Monopolunternehmen und solchen der Daseinsvorsorge ist zudem in der Regel kein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse im Wettbewerb gegeben. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Drittbetroffenheit (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten

Informationsfreiheitsgesetz (Rheinland-Pfalz)

Urteil: Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße am 17. September 2009

4 K 639/09

Das Verwaltungsgericht verpflichtet eine Krankenkasse, dem Insolvenzverwalter eines Betriebes Einsicht in die zu diesem Insolvenzschuldner geführten Akten zu gewähren. Weder die Vorschriften der Insolvenzordnung noch andere zivilrechtliche Auskunftsrechte verdrängen den Informationsanspruch aus dem Informationsfreiheitsgesetz. Eine analoge Anwendung der Ausnahmeregelungen zum Schutz anhängiger auf bevorstehende Gerichtsverfahren kommt nicht in Frage. Auch der Ausnahmetatbestand zum Schutz der Sozialversicherungsträger im Wirtschaftsverkehr findet keine Anwendung, da keine wettbewerbsrelevante Angaben der Krankenkasse in Rede stehen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Konkurrierende Rechtsvorschriften Schutz besonderer Verfahren Antragsberechtigung Fiskalische Interessen

Informationsfreiheitsgesetz (Rheinland-Pfalz)

Urteil: Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße am 11. Mai 2011

4 K 108/11.NW

Das Polizeipräsidium ist auf der Grundlage des Landesinformationsfreiheitsgesetzes Rheinland-Pfalz nicht verpflichtet, Auskunft über die Kosten eines Polizeieinsatzes gegen einen flüchtigen Straftäter zu erteilen, da das Gesetz auf Strafverfolgungsbehörden nur Anwendung findet, soweit diese Verwaltungsaufgaben wahrnehmen. Die Strafverfolgung ist dem Anwendungsbereich des Gesetzes somit entzogen, da sie keine Verwaltungstätigkeit im materiellen Sinn darstellt. Zu den Strafverfolgungsbehörden zählen die Staatsanwaltschaft und die Polizei, soweit diese zum Zweck der Strafverfolgung als „verlängerter Arm“ für die Staatsanwaltschaft tätig wird. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Strafverfolgung

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