Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.

Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte


Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.

Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Richtlinie 90/313/EWG (Umweltinformationsrichtlinie)

Urteil: Gerichtshof der Europäischen Union am 21. April 2005

C-186/04

Bei der in der Richtlinie 90/313/EWG normierten Frist von zwei Monaten für die Bearbeitung von Anträgen, die auf Zugang zu Informationen über die Umwelt gerichtet sind, handelt es sich um eine zwingende Frist. Sollte die nationale Behörde keinen ausdrücklichen Bescheid erlassen haben, gilt die stillschweigende Ablehnungsentscheidung, die sich aus dem zweimonatigen Schweigen der Behörde ergibt, als Ablehnungsentscheidung im Sinne der Richtlinie 90/313/EWG. Auch wenn das Schweigen der Behörde nach Ablauf der zweimonatigen Frist auf der Grundlage einer nationalen Regelung als Entscheidung gilt, die nach dem jeweiligen innerstaatlichen Recht auf dem Rechtsweg angefochten werden kann, ist diese Entscheidung als rechtswidrig anzusehen, sofern sie nicht mit einer Begründung versehen ist. (Quelle: LDA Brandenburg)

Durchführung des Antragsverfahrens Bearbeitungsfrist

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Das Projekt „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“ wird gefördert von: